Muss mein Arbeitgeber auf fehlende Nachweise für Vordienstzeiten hinweisen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 18.03.2026 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Keine Nachforschungspflichten nach § 7 Abs 3 W-BedGOGH 9 ObA 56/25p, 18.03.2026
- Hier: Kollektivvertrag für Angestellte des Metallgewerbes (§ 17 Abs 8).OGH 9 ObA 82/18a, 27.09.2018
- Erfolgt eine derartige Aufforderung nicht, darf der Arbeitnehmer im Zweifel davon ausgehen, dass seine Vordienstzeiten in der konkreten Gehaltsvereinbarung bereits berücksichtigt wurden bzw falls die Parteien zur Frage der Gehaltshöhe auf den Kollektivvertrag Bezug genommen haben, mit einer vorzunehmenden Einstufung berücksichtigt werden.OGH 8 ObA 3/16y, 25.10.2016
- Die Verletzung der erwähnten Verpflichtung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer zur Vorlage von Zeugnissen oder sonstigen Arbeitspapieren aufzufordern, führt zum Nichteintritt der Verfallsfrist.OGH 8 ObA 19/08i, 16.06.2008
- Da der Kläger auch in zwei Vorstellungsgesprächen über seine bisherige Tätigkeit sprach, so ist die Verpflichtung des Arbeitgebers, den Kläger zur Vorlage eines Nachweises seiner Vordienstzeiten durch entsprechende Zeugnisse oder Arbeitspapiere aufzufordern, zu bejahen.OGH 8 ObA 19/08i, 16.06.2008
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- Der Zweck der Bekanntgabepflicht besteht darin, dass der Arbeitgeber schon anlässlich der Begründung des Arbeitsverhältnisses in der Lage sein muss, die Fähigkeit des Arbeitnehmers und das Ausmaß der Gehaltsbezüge zu überblicken. Er soll sich Kenntnis über die Berufserfahrung des einzustellenden Arbeitnehmers und die dadurch auftretenden Lohnkosten verschaffen können.OGH 8 ObA 19/08i, 16.06.2008
- Hier: Werbeagentur; kollektivvertragliche Tätigkeitsfamilie „Spezielle Tätigkeiten ST1" im Sinn des IT-KV.OGH 8 ObA 19/08i, 16.06.2008
- Hat der Arbeitnehmer seiner Bekanntgabepflicht (voll) entsprochen, und schließt der Arbeitgeber daraufhin mit ihm sofort den Arbeitsvertrag ab, so gibt er damit mangels eines entsprechenden Vorbehalts in der Regel zu erkennen, dass er zur Anrechnung der bekanntgegebenen Vordienstzeiten in dem im Kollektivvertrag vorgesehenen Ausmaß bereit ist, da er damit rechnen muss, dass es dem Arbeitnehmer in der Regel gelingen wird, die bekannt gegebenen Vordienstzeiten durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen. Der Arbeitnehmer darf in dieser Situation im Zweifel davon ausgehen, dass seine Vordienstzeiten in der konkreten Gehaltsvereinbarung bereits berücksichtigt wurden beziehungsweise, falls die Parteien zur Frage der Gehaltshöhe auf den Kollektivvertrag Bezug genommen haben, bei der danach vorzunehmenden Einstufung berücksichtigt werden. In dieser Situation trifft allerdings auch den Arbeitgeber eine korrespondierende Aufklärungspflicht beziehungsweise (nach Vertragsabschluss) eine entsprechende Fürsorgepflicht. Er muss den Arbeitnehmer darauf hinweisen, dass die Anrechnung der im Bewerbungsschreiben erwähnten Vordienstzeiten noch eines zusätzlichen Nachweises durch entsprechende Zeugnisse oder Arbeitspapiere bedürfe, falls er darauf noch einen Wert legt. Das gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach Vertragsabschluss die Einreihung in die Verwendungsgruppe, die Anzahl der angerechneten Verwendungsgruppen, Jahre und die Höhe des Gehalts nicht mittels Dienstzettels bekannt gegeben hat.OGH 8 ObA 19/08i, 16.06.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0065016 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 6.
- OGH 9 ObA 56/25p, 18.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 28/24m, 26.09.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 114/20k, 27.01.2021, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 82/18a, 27.09.2018, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 3/16y, 25.10.2016, Fall aus Tirol
Genannte Normen
RahmenkollV für Angestellte der Industrie §15 Abs2; RahmenkollV für Angestellte der Industrie §15 Abs9; W-BedG §7
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Für die Anrechnung aller Vordienstzeiten müssen Sie entsprechende Nachweise vorlegen. Bei früherer selbständiger Tätigkeit ist zusätzlich eine eigene Bestätigung über Inhalt, Ausmaß und Zeitdauer nötig, damit beurteilt werden kann, ob die Tätigkeit einschlägig war.
Bei einer Verwendung als Vertragslehrperson richtet sich die Anrechnung von Vordienstzeiten für das Besoldungsdienstalter nach der dafür vorgesehenen besonderen Bestimmung. Eine unbegrenzte zusätzliche Anrechnung von Lehrtätigkeiten, die nicht an einer öffentlichen Schule oder an einer Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht ausgeübt wurden, ist als gleichwertige Tätigkeit nicht vorgesehen.