Zum Inhalt springen

Muss ich meine Vordienstzeiten vor der Klage beim Dienstgeber einfordern?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Vertragsbedienstete, Arbeitnehmer, Dienstgeber
Für die Frist zur Anrechnung von Vordienstzeiten genügt es, wenn Sie innerhalb von sechs Monaten ab der Mitteilung über die Feststellung eine Klage einbringen. Sie müssen den Anspruch davor nicht zusätzlich außergerichtlich bei Ihrem Dienstgeber geltend machen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2023, zuletzt bestätigt am 29.03.2023 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2023)

Für die Einhaltung der in § 26 Abs 6a VBG vorgesehenen Fristen reicht es aus, dass innerhalb von sechs Monaten nach dem Tag der Mitteilung über die Feststellung der anrechenbaren Vordienstzeiten eine Klage eingebracht wird, ohne dass eine zusätzliche außergerichtliche Geltendmachung beim Dienstgeber erforderlich wäre.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134316 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Nachweis von Vordienstzeiten

Ja. Für die Anrechnung aller Vordienstzeiten müssen Sie entsprechende Nachweise vorlegen. Bei früherer selbständiger Tätigkeit ist zusätzlich eine eigene Bestätigung über Inhalt, Ausmaß und Zeitdauer nötig, damit beurteilt werden kann, ob die Tätigkeit einschlägig war.

günstig für Arbeitgeber Vordienstzeiten von Vertragslehrpersonen

Bei einer Verwendung als Vertragslehrperson richtet sich die Anrechnung von Vordienstzeiten für das Besoldungsdienstalter nach der dafür vorgesehenen besonderen Bestimmung. Eine unbegrenzte zusätzliche Anrechnung von Lehrtätigkeiten, die nicht an einer öffentlichen Schule oder an einer Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht ausgeübt wurden, ist als gleichwertige Tätigkeit nicht vorgesehen.

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Fristen für Vertragsbedienstete
Arbeitsrecht · Vordienstzeiten bei Vertragsbediensteten
Arbeitsrecht · Fristbeginn bei später fälligen Ansprüchen