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Bekomme ich Geld, weil meinem Partner nur der Betrieb blieb?

günstig für Unternehmerehegatte betrifft Ehegatten, Unternehmer, Antragsteller
Nein. Gibt es kein gemeinsames Gebrauchsvermögen und keine Ersparnisse, weil alles zum Unternehmen gehört, kann Ihnen keine Ausgleichszahlung auferlegt werden. Über diesen Umweg darf ein Unternehmen nicht doch in die Aufteilung einbezogen werden; auch die Wertsteigerung des Betriebs zählt nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 23.10.2019 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Auch wenn eine Aufteilung mangels ehelichen Gebrauchsvermögens oder ehelicher Ersparnisse nur deswegen nicht vorzunehmen ist, weil Unternehmen nicht der Aufteilung unterliegen, kommt die Auferlegung einer Ausgleichszahlung an den Unternehmer nicht in Betracht, weil nur verbleibende Unbilligkeiten bei Durchführung der Aufteilung ausgeglichen, nicht aber Unternehmen über Ausgleichszahlungen dennoch in das Aufteilungsverfahren einbezogen werden sollen (Ablehnung von Wilhelm, RdW 1983,6).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057626 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

Genannte Normen

EheG §82 Abs1 Z3; EheG §91 Abs2; EheG §94 Abs1

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