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Muss mir der Vermieter den Lagezuschlag schriftlich begründen?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter
Ja. Der Vermieter darf einen Zuschlag für die Lage nur verlangen, wenn er Ihnen die dafür maßgeblichen Umstände wenigstens stichwortartig schriftlich bekannt gegeben hat. War bei Vertragsabschluss noch nicht absehbar, worauf sich der Zuschlag stützt, genügt die Mitteilung auch später, spätestens aber vor Ablauf der zwanzigjährigen Frist. Dass diese Voraussetzungen vorliegen, muss der Vermieter beweisen.

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Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 04.05.2017 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2017)

Ein Lagezuschlag nach § 16 Abs 4 MRG ist nur dann berechtigt, wenn der Vermieter dem Mieter die den Wohnwert des Hauses beeinflussenden Kriterien wenigstens schlagwortartig schriftlich bekanntgegeben hat. Im Fall des § 46c MRG muss dies jedenfalls dann nicht bereits im Mietvertrag erfolgen, wenn die für den Lagezuschlag maßgeblichen Kriterien bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren. In diesem Fall reicht eine schriftliche Bekanntgabe vor Auslaufen der 20‑jährigen Frist nach dieser Gesetzesstelle aus. Diese Umstände sind vom Vermieter zu behaupten und zu beweisen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131442 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Schriftform beim Lagezuschlag

Nein. Der Vermieter muss Ihnen schriftlich und ausreichend klar mitteilen, warum die Wohnung eine überdurchschnittlich gute Lage hat. Dafür genügt ein Schriftstück auch ohne Unterschrift.

günstig für Vermieter Angabe des Lagezuschlags im Vertrag

Es genügt, wenn im Mietvertrag die für den Zuschlag maßgeblichen Umstände deutlich genug angegeben sind, etwa eine ruhige und zentrumsnahe Lage. Beruft sich der Vermieter im Überprüfungsverfahren darauf, reicht das aus, damit der Lagezuschlag ermittelt und berücksichtigt wird.

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