Muss mir der Vermieter den Lagezuschlag im Vertrag erklären?
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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 07.10.2021 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Frage, welcher Zuschlag zum Richtwertmietzins für die "Grünruhelage" einer Wohnung und die Möglichkeit der Gartenbenützung gebührt, ist von den Umständen des Einzelfalles abhängig.OGH 5 Ob 293/01a, 18.12.2001
- Die Entscheidung über die Zuerkennung und Bemessung eines Lagezuschlages ist immer an den Umständen des Einzelfalls und der jeweils herrschenden Verkehrsanschauung zu orientieren.OGH 5 Ob 216/00a, 26.09.2000
- Erfordert es, (wenigstens) schlagwortartig entsprechende, den Wohnwert eines Hauses beeinflussende Kriterien im Mietvertrag anzuführen (5 Ob 199/98w).OGH 5 Ob 180/00g, 13.07.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111201 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 14.
- OGH 5 Ob 100/21y, 07.10.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 143/21x, 28.09.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 115/21d, 23.09.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 104/21m, 20.07.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 214/20m, 11.12.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 128/20i, 02.09.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 150/19y, 22.04.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 4/20d, 20.02.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 158/18y, 13.06.2019, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 242/18a, 20.03.2019, Fall aus Wien
Genannte Normen
MRG idF 3. WÄG §16 Abs4
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Der Vermieter muss Ihnen schriftlich und ausreichend klar mitteilen, warum die Wohnung eine überdurchschnittlich gute Lage hat. Dafür genügt ein Schriftstück auch ohne Unterschrift.
Es genügt, wenn im Mietvertrag die für den Zuschlag maßgeblichen Umstände deutlich genug angegeben sind, etwa eine ruhige und zentrumsnahe Lage. Beruft sich der Vermieter im Überprüfungsverfahren darauf, reicht das aus, damit der Lagezuschlag ermittelt und berücksichtigt wird.