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Kann mein Verfahren an ein anderes Gericht im Land weitergegeben werden?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagte, Parteien mit Auslandsbezug
Ja. Haben Sie in Österreich ein Gericht angerufen, das örtlich oder sachlich nicht zuständig ist, kann die Sache nach den innerstaatlichen Regeln an das richtige Gericht überwiesen werden. Das europäische Zuständigkeitsrecht steht dem nicht entgegen.

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Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 24.09.2019 (2 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2017)

Art 26 EuGVVO lässt eine Überweisung innerhalb des angerufenen Mitgliedstaats von dem (konkreten) angerufenen (örtlich oder sachlich) unzuständigen Gericht an ein anderes Gericht desselben Mitgliedstaats nach autonomen Verfahrensrecht zu.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131586 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

Verordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art26

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Zuständigkeit nach den Klagsangaben

Das Gericht kann seine örtliche Zuständigkeit schon allein anhand dessen verneinen, was in der Klage steht. Das ist etwa der Fall, wenn kein Grund für die Zuständigkeit behauptet wird oder sich aus den Behauptungen rechtlich keine Zuständigkeit ergibt.

günstig für Beklagter Unzuständigkeitseinrede nach Überweisung

Ja. Das Gericht, an das überwiesen wurde, ist zwar an den Ausspruch über die sachliche Zuständigkeit gebunden. Das hindert aber den Prozessgegner nicht, die Unzuständigkeit einzuwenden, wenn er zu diesem Zeitpunkt noch nicht in das Verfahren einbezogen war.

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