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Kann ich als Wohnungseigentümer den Verwalter allein zur Pflicht zwingen?

günstig für Verwalter betrifft Wohnungseigentümer, Verwalter, Eigentümergemeinschaft
Nein. Die Pflicht des Verwalters, die gemeinsamen Interessen aller Wohnungseigentümer zu wahren und Weisungen der Mehrheit zu befolgen, ist kein Recht des einzelnen Wohnungseigentümers. Sie können deren Einhaltung daher nicht für sich allein durchsetzen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 29.08.2017 (1 Entscheidung).

Stichwort des Gerichts (2017)

Die Einhaltung der Pflichten des § 20 Abs 1 WEG – sei es die Interessenwahrungspflicht den Wohnungseigentümern gegenüber oder die Verpflichtung zur Befolgung von Weisungen – stellt kein Individualrecht der Wohnungseigentümer dar.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131633 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Wohnungseigentümer Interessenwahrung durch den Hausverwalter

Der Hausverwalter hat nicht nur die Interessen der Eigentümergemeinschaft, sondern auch die des einzelnen Wohnungseigentümers zu wahren. Was das genau bedeutet, lässt sich allgemein nicht sagen und ergibt sich meist erst aus den Umständen des Einzelfalls.

günstig für Wohnungseigentümer Verwalter und Eigentümergemeinschaft

Der Verwalter steht in einem Auftragsverhältnis zur Eigentümergemeinschaft und nicht mehr zu den einzelnen Wohnungseigentümern. Seine Ansprüche, etwa auf Ersatz von Aufwendungen, muss er daher gegen die Gemeinschaft geltend machen und kann sich erst danach unter bestimmten Voraussetzungen an die einzelnen Eigentümer halten.

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