Bekomme ich im Schichtdienst weniger Urlaubstage?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 27.09.2017 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2017)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131694 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 9 ObA 78/17m, 27.09.2017, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
KollV (RahmenkollV) für Arbeiter der chemischen Industrie PktN66
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Wird der Urlaub nicht nach Werktagen, sondern nach Arbeitstagen berechnet, bleibt bei der üblichen Fünftagewoche ein Feiertag, der in den Urlaub fällt und auf einen Samstag trifft, ohne Wirkung. Ein zusätzlicher Urlaubstag steht Ihnen dafür nicht zu.
Nein. Der Urlaubsanspruch im Kollektivvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter der Papierindustrie soll auch einen allfälligen gesetzlichen Zusatzurlaub abdecken. Diese Urlaubstage stehen Ihnen daher nicht noch einmal obendrauf zu.