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Bekomme ich im Schichtdienst weniger Urlaubstage?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Schichtarbeiter, Arbeitgeber
Nein. Wenn Sie im durchgehenden Schichtbetrieb an durchschnittlich vier Tagen pro Woche jeweils zwölf Stunden arbeiten, wird Ihr Urlaub nicht anteilig gekürzt. Ihnen stehen die vollen 26 beziehungsweise 32 Urlaubstage zu, wobei nur jene Tage als Urlaubstage zählen, an denen tatsächlich gearbeitet wird.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 27.09.2017 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2017)

Da der in Punkt N66 lit b des Kollektivvertrags geregelte Urlaubsanspruch von 26 bzw 32 Arbeitstagen im Sinn der Definition von Urlaubstagen gemäß lit a leg cit zu verstehen ist, kommt eine Aliquotierung der Urlaubsansprüche von im vollkontinuierlichen Schichtbetrieb tätigen Mitarbeiter nicht in Betracht. Arbeiter und Arbeiterinnen im kontinuierlichen Schichtbetrieb, die an (durchschnittlich) vier Arbeitstagen wöchentlich jeweils 12 Stunden arbeiten, haben daher jährlich einen (nicht aliquotierten) Urlaubsanspruch von 26 bzw 32 Arbeitstagen, wobei nur jene Tage als Urlaubstage gelten, an denen tatsächlich gearbeitet wird.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131694 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

KollV (RahmenkollV) für Arbeiter der chemischen Industrie PktN66

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Feiertag am Samstag im Urlaub

Nein. Wird der Urlaub nicht nach Werktagen, sondern nach Arbeitstagen berechnet, bleibt bei der üblichen Fünftagewoche ein Feiertag, der in den Urlaub fällt und auf einen Samstag trifft, ohne Wirkung. Ein zusätzlicher Urlaubstag steht Ihnen dafür nicht zu.

günstig für Arbeitgeber Zusatzurlaub und Kollektivvertrag Papierindustrie

Nein. Der Urlaubsanspruch im Kollektivvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter der Papierindustrie soll auch einen allfälligen gesetzlichen Zusatzurlaub abdecken. Diese Urlaubstage stehen Ihnen daher nicht noch einmal obendrauf zu.

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