Bekomme ich Ersatz, wenn mich eine Dienstmaßnahme krank machte?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 11.11.2025 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2017)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: einmalige Nichtzulassung zu einer Ausbildung nach den Umständen des Einzelfalls von Vorinstanzen vertretbar nicht als Mobbing gewertet.OGH 1 Ob 148/23f, 20.09.2023
- Hier: Versetzung gem § 19 des Gesetzes über das Dienstrecht der Beamten der Bundeshauptstadt Wien (DO 1994; LGBl 1994/56 idgF).OGH 1 Ob 173/17y, 25.10.2017
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131739 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 6.
- OGH 1 Ob 93/25w, 11.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 103/25s, 31.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 148/23f, 20.09.2023, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 4/23d, 28.02.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 211/20s, 23.03.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1311
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Entscheidend ist die Vorschau. Häufige, weit über dem Durchschnitt liegende Krankenstände machen Sie für den Dienst ungeeignet, wobei es auf die Ursachen nicht ankommt. Auf Dauer und Häufigkeit in der Vergangenheit allein darf sich der Dienstgeber aber nicht stützen: Er muss eine ungünstige Prognose begründen und trägt dafür das Risiko.
Nein. Es genügt, dass Ihre Gesundheit bei Fortsetzung der bisherigen Tätigkeit gefährdet wäre; ein Schaden muss noch nicht eingetreten sein. Die Bedrohung muss aber schon im Zeitpunkt Ihrer Austrittserklärung bestehen, eine bloße Befürchtung für die Zukunft reicht nicht.