Kann der Unterhalt anders als nach der üblichen Formel berechnet werden?
betrifft Unterhaltspflichtige, Unterhaltsberechtigte, Kinder, Eltern
Ja. Der Unterhalt wird immer nach den Umständen des Einzelfalls bemessen. Weichen diese erheblich vom Normalfall ab, kann das Gericht ausnahmsweise auch von der sonst ständig angewendeten Methode abgehen, um ein sachgerechtes Ergebnis zu erreichen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 28.09.2017 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2017)
Die Unterhaltsbemessung hat stets aufgrund der Umstände des Einzelfalls zu erfolgen. Weichen diese erheblich vom Normalfall ab, dann kann ausnahmsweise auch eine Abweichung von der ständigen Methode geboten sein, um ein sachgerechtes Ergebnis zu erzielen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131784 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 Ob 5/17v, 28.09.2017
Genannte Normen
ABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 Ba
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