Wird Unterhalt nach meinem möglichen oder tatsächlichen Einkommen berechnet?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 28.01.2026 (38 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Inanspruchnahme einer Bildungskarenz und damit in Zusammenhang stehende temporäre Aufgabe der Tätigkeit als Lehrer.OGH 2 Ob 180/24w, 19.11.2024
- Hier: Unterlassen der Nostrifizierung eines im Ausland abgeschlossenen Medizinstudiums.OGH 10 Ob 59/14w, 21.10.2014
- Auch selbständig Erwerbstätige unterliegen der Obliegenheit, ihr Einkommen in zumutbarer Weise zu maximieren, dh ihre Erwerbstätigkeit mit der erforderlichen wirtschaftlichen Sorgfalt zu betreiben.OGH 10 Ob 8/07k, 27.02.2007
- Hier: Frage des aus einer zumutbaren Erwerbstätigkeit erzielbaren Unterhalts im Sinne des § 66 EheG.OGH 8 Ob 210/02v, 07.11.2002
- Die Frage der Anspannung stellt sich immer erst dann, wenn der Unterhalt des Berechtigten nicht mehr gewährleistet ist, somit erst bei Verletzung des angemessenen Unterhalts.OGH 6 Ob 116/00b, 28.06.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047511 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 38.
- OGH 4 Ob 138/25k, 28.01.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 3 Ob 179/25g, 27.01.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 49/25s, 21.10.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 104/25i, 30.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 180/24w, 19.11.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 49/24i, 19.11.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 85/21t, 14.06.2021, Fall aus Salzburg
- OGH 4 Ob 139/19y, 22.08.2019
- OGH 5 Ob 92/19v, 31.07.2019
- OGH 7 Ob 112/18y, 04.07.2018, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Der Unterhalt darf nur dann nach einem Einkommen bemessen werden, das Sie gar nicht erzielen, wenn Sie selbst schuld daran sind, dass Sie nicht arbeiten. Ohne dieses Verschulden zählt nur Ihr tatsächliches Einkommen.
Ja. Erhält der Unterhaltsberechtigte eine Abfertigung, ist sie als sein eigenes Einkommen zu berücksichtigen. Sie fließt damit in die Bemessung des Unterhalts ein.