Wird der Kindesunterhalt nach Prozent vom Einkommen bemessen?
betrifft Kinder, Eltern, Unterhaltspflichtige
Für durchschnittliche Verhältnisse ist die Berechnung nach einem Prozentsatz des Einkommens eine brauchbare Methode. So nimmt das unterhaltsberechtigte Kind angemessen an den Lebensverhältnissen des Unterhaltspflichtigen teil.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 28.10.2025 (44 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Die Unterhaltsbemessung nach der Prozentsatzkomponente ist für durchschnittliche Verhältnisse eine brauchbare Handhabe, um den Unterhaltsberechtigten an den Lebensverhältnissen des Unterhaltspflichtigen angemessen teilhaben zu lassen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Insolvenz des Unterhaltspflichtigen.OGH 1 Ob 160/09z, 05.05.2010
- Hier: Herabsetzunmg des Existenzminimums nach § 291b EO.OGH 6 Ob 184/06m, 31.08.2006
- Hier: Die Frage, ob sich die Anwendung der Differenzmethode auf jene Fälle reduziert, in denen der Unterhaltspflichtige entweder bereits bei Eröffnung des Konkursverfahrens (in der Form eines Schuldenregulierungsverfahrens) unselbstständig erwerbstätig war (8 Ob 50/04t = EFSlg 107.212) oder zwar zu diesem Zeitpunkt ein Unternehmen betrieb, dieses in weiterer Folge dann aber gemäß § 114 KO geschlossen wurde und ob in den letztgenannten Fällen der Differenzrechnung ein aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit (nunmehr) tatsächlich erzieltes (3 Ob 1/05a) oder ein - nach Anspannungsgrundsätzen - erzielbares Einkommen zu Grunde zu legen ist (6 Ob 284/02m = EFSlg 103.521; 6 Ob 51/04z), wird - nach ausführlicher Ableitung - ausdrücklich offen gelassen.OGH 6 Ob 52/06z, 06.04.2006
- Wird ein Kind im Haushalt eines Elternteils betreut und ist der andere Elternteil außerstande, Geldunterhalt zu leisten, so ist der wegen dieser Sorgepflicht erforderliche Abzug bei der Ausmittlung des Geldunterhalts für andere Kinder zu verdoppeln. Dieser Abzug erfährt regelmäßig auch dann keine Kürzung, wenn einer der Kostenfaktoren der vom unterhaltsrechtlich doppelt belasteten Elternteil zu erfüllenden geldwerten Bedürfnisse des von ihm auch betreuten Kindes aus einem besonderen Grund von der Bemessungsgrundlage zur Bestimmung des Geldunterhalts anderer Kinder abgezogen wird.OGH 1 Ob 117/02s, 13.08.2002
- Das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils abzüglich gerechtfertigter Abzüge bildet die (Unterhalts-)Bemessungsgrundlage, aus der der dem Kind zu leistende Unterhalt im wesentlichen durch Anwendung eines nach Altersgruppen bemessenen weitere Sorgepflichten des unterhaltspflichtigen Elternteils durch Abzüge von Prozentpunkten berücksichtigenden Prozentsatzes zu ermitteln ist.OGH 1 Ob 180/98x, 15.12.1998
Alle 14 Ergänzungen anzeigen
- Für die unterhaltsberechtigte Ehegattin je nach ihrem Eigeneinkommen 0 bis 3 %.OGH 1 Ob 122/97s, 25.11.1997
- Weitere Unterhaltspflichten des Unterhaltsschuldners werden durch Abzüge von Prozentpunkten berücksichtigt.OGH 1 Ob 122/97s, 25.11.1997
- Auch wenn den Unterhaltspflichtigen keine weiteren Sorgepflichten treffen, ist für die Ermittlung des Unterhaltsbetrages die Prozentsatzmethode anzuwenden.OGH 4 Ob 2285/96z, 29.10.1996
- Die Prozentsätze können daher bei überdurchschnittlichen Einkommen unterschritten, bei unterdurchschnittlichen aber überschritten werden.OGH 4 Ob 2253/96v, 17.09.1996
- Für Altersbereich ab fünfzehn Jahre rund 22 Prozent des Nettoeinkommens.OGH 6 Ob 1641/95, 22.08.1995
- Durch die Bemessung des Unterhalts nach bestimmten Altersgrenzen abgestuften Hundertsätzen des Einkommens des Unterhaltsschuldners soll die Gleichbehandlung gleichartiger Fälle gewährleistet werden.OGH 1 Ob 512/94, 25.01.1994
- Auch bei Berechnung nach der Prozentsatzkomponente darf die im _ 140 ABGB verankerte Angemessenheitsgrenze nicht außer Acht gelassen werden.OGH 1 Ob 622/93, 17.11.1993
- Die Bemessung von Unterhaltsansprüchen nach der Prozentsatzmethode empfiehlt sich, wenn Sorgepflichten gegenüber weiteren Kindern zu berücksichtigen sind.OGH 5 Ob 1528/93, 27.04.1993
- Diese Methode trägt auch den Grundsätzen einer angemessenen Berücksichtigung konkurrierender Unterhaltspflichten Rechnung.OGH 4 Ob 512/92, 28.01.1992
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047427 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 44.
- OGH 3 Ob 82/25t, 28.10.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 189/18g, 13.12.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
Verwandte Fragen
Familienrecht · Prozentsätze bei der Unterhaltsbemessung
Familienrecht · Einkommen als Grundlage des Unterhalts
Familienrecht · Unterhalt bei geänderten Verhältnissen
Familienrecht · Abweichung von der Unterhaltsformel
Familienrecht · Nettoeinkommen bei der Unterhaltsberechnung