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Zählt für den Urlaubszuschuss auch alter Resturlaub?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Der Urlaubszuschuss wird fällig, sobald Sie Urlaub verbrauchen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Urlaub im laufenden Jahr entstanden ist oder noch aus Vorjahren stammt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 25.01.2023 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2017)

Die Fälligkeit des Urlaubszuschusses tritt nach § 11 Abs 3 Satz 2 und 3 KV unabhängig davon ein, ob der konsumierte Urlaubsanspruch im laufenden Jahr entstanden ist oder es sich um Resturlaub aus Vorjahren handelt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131790 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

KollV für Angestellte im Bäckereigewerbe §11 Abs3; KollV für Arbeitskräfteüberlassung Punkt XVI.3 und Punkt XVI.5

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Berechnung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Nein. Urlaubszuschuss und Weihnachtsgeld werden aus dem Durchschnitt der letzten dreizehn Wochen oder der letzten drei Monate vor der jeweiligen Fälligkeit berechnet. Hatten Sie in diesem Zeitraum keinen Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung, ergibt die Berechnung der Höhe nach nichts.

günstig für Arbeitgeber Verjährung des Urlaubsanspruchs

Ihr Urlaubsanspruch entsteht mit dem Urlaubsjahr. Vom Entstehen bis zum Ende der Verjährungsfrist stehen Ihnen insgesamt drei Jahre zur Verfügung, um ihn geltend zu machen. Danach ist der Anspruch verjährt.

Verwandte Fragen

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