Verfällt mein Urlaub, wenn ich ihn heuer nicht verbrauche?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 29.08.2019 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Da die Verjährung des Urlaubsanspruches erst eintreten kann, wenn mindestens drei Jahre überhaupt kein Urlaub verbraucht worden ist, andererseits die Urlaubsübertragung nicht verbrauchten Urlaubes automatisch vor sich geht, wird immer der alte Urlaub vor dem neuen Urlaub verbraucht.OGH 9 ObA 257/98d, 23.12.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0077453 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 8 ObA 62/18b, 29.08.2019, Fall aus Wien
Genannte Normen
UrlG §4 Abs1
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ihr Urlaubsanspruch entsteht mit dem Urlaubsjahr. Vom Entstehen bis zum Ende der Verjährungsfrist stehen Ihnen insgesamt drei Jahre zur Verfügung, um ihn geltend zu machen. Danach ist der Anspruch verjährt.
Nein. Eine Vereinbarung, mit der Sie Ihren Urlaub gegen Geld ablösen, ist ungültig. Auf diese Ungültigkeit können sich sowohl Sie als auch Ihr Arbeitgeber berufen. Bereits gezahlte Urlaubsablösen kann der Arbeitgeber aber nicht zurückfordern, solange Sie nicht doch auf dem Urlaubsverbrauch bestehen.