Kann ich gegen die Entscheidung über meine Kosten noch etwas tun?
betrifft Parteien, Antragsteller, Rechtsanwälte
Nein. Auch ein Antrag, die Frist für die Ergänzung des Kostenverzeichnisses um ausgelegte Sachverständigenkosten wiederherzustellen, betrifft den Kostenpunkt. Gegen die Entscheidung des Rekursgerichts darüber ist ein weiteres Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof unzulässig.
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Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 20.11.2017 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2017)
Auch ein Wiedereinsetzungsantrag zwecks Ergänzung des Kostenverzeichnisses durch Aufnahme ausgelegter Sachverständigenkosten betrifft den Kostenpunkt, weshalb der Revisionsrekurs gegen den darüber ergangenen Beschluss des Rekursgerichts unzulässig ist.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131810 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 206/17f, 20.11.2017, Fall aus Wien
Genannte Normen
AußStrG 2005 §62 Abs2 Z1
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