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Kann ich einen Zusatzauftrag auf der Baustelle wieder widerrufen?

günstig für Unternehmer betrifft Konsumenten, Bauherren, Unternehmer, Handwerker
Nein, nicht in jedem Fall. Sind die außerhalb der Geschäftsräume erteilten Zusatzaufträge nach dem Willen beider Seiten keine eigenen Verträge, sondern nur eine Konkretisierung des bereits geschlossenen Vertrags, steht Ihnen dafür kein eigenes Rücktrittsrecht zu.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 20.02.2018 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2018)

Sind außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers erteilte Zusatzaufträge nach dem Willen der Parteien keine gesonderten Verträge, sondern nur die Konkretisierung eines einheitlichen Vertrages, steht dem Verbraucher kein Rücktrittsrecht zu.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131942 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

FAGG §1 Abs1; FAGG §13

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Konsument Rücktritt bei einzelnen Bauaufträgen

Ja, in der Regel schon. Vergeben Sie einen größeren Umbau in mehreren getrennten Verträgen an verschiedene Betriebe, wird jeder Vertrag für sich beurteilt. Ein einzelnes Gewerk erreicht meist nicht den Umfang eines erheblichen Umbaus, der mit einem Neubau vergleichbar wäre, und ist damit vom Verbraucherschutz erfasst.

günstig für Konsument Rücktritt bei Dauerverträgen

Ja. Das Rücktrittsrecht für Verträge, die Sie nicht in den Geschäftsräumen des Unternehmers abgeschlossen haben, gilt auch für Verträge, die längere Zeit laufen, etwa ein Mietverhältnis. Nur für Versicherungsverträge gibt es eine eigene Regelung.

Verwandte Fragen

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