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Werden Schulden bei der Scheidung aufgeteilt, obwohl nur einer haftet?

günstig für Ehegatte betrifft geschiedene Ehegatten, Gläubiger, Banken
Ja. Bei der Aufteilung kommt es nicht darauf an, wer gegenüber dem Gläubiger verpflichtet ist, ebenso wenig wie es beim Vermögen darauf ankommt, wem es gehört. Entscheidend ist allein, ob die Schulden mit dem ehelichen Gebrauchsvermögen und den ehelichen Ersparnissen innerlich zusammenhängen.

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Ständige Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 21.02.2022 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2018)

Ebenso wie es für die Aufteilung ohne Belang ist, wem bestimmte Bestandteile des Aktivvermögens „gehören“, kommt es auch bei Schulden nicht darauf an, welcher Ehegatte gegenüber einem dritten Gläubiger verpflichtet ist. Entscheidend ist ausschließlich, ob es sich im Sinne des § 81 Abs 1 Satz 2 EheG um Schulden handelt, die mit dem ehelichen Gebrauchsvermögen und den ehelichen Ersparnissen in einem inneren Zusammenhang stehen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131955 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

EheG §81

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