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Werden die Schulden aus dem Betrieb bei der Aufteilung berücksichtigt?

günstig für Nichtunternehmer betrifft Ehegatten, Unternehmer, Selbständige
Nein. Schulden, die zum Unternehmen eines Ehepartners gehören, bleiben bei der Aufteilung nach der Scheidung außer Betracht. Das gilt auch dann, wenn dem Betrieb sonst die Zahlungsunfähigkeit droht. So wie das Betriebsvermögen selbst nicht aufgeteilt wird, werden auch die betrieblichen Schulden nicht aufgeteilt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 15.12.2017 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Unternehmensschulden sind auch unter bestimmten im Unternehmen gelegenen Gründen (zB drohender Konkurs) ohne den im Gesetz erwähnten Zusammenhang nicht zu berücksichtigen (Ablehnung der von Honsell in Ostheim, Schwerpunkte der Familienrechtsreform, 176 und Schwind, Eherecht 2.Auflage, 320, vertretenen gegenteiligen Auffassung).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057301 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Genannte Normen

EheG §81 Abs1 Satz2; EheG §82 Abs1 Z3; EheG §83 Abs1

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