Bekomme ich Pflegegeld mit einem Aufenthaltstitel als Angehöriger?
günstig für Sozialversicherungsträger betrifft Pflegebedürftige, Angehörige, Drittstaatsangehörige
Das Gesetz zählt genau auf, welche Aufenthaltstitel zum Pflegegeld führen. Wer nur über einen Aufenthaltstitel als Angehöriger nach der genannten Bestimmung verfügt, fällt nicht darunter. Diese Regel darf auch nicht auf solche Personen ausgedehnt werden, weil der Gesetzgeber hier nichts vergessen hat.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 30.06.2026 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2018)
Mangels planwidriger Unvollständigkeit kommt eine analoge Ausdehnung des § 3a Abs 2 Z 4 BPGG auf Personen, die lediglich über einen Aufenthaltstitel nach § 47 Abs 3 NAG verfügen, nicht in Betracht.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Auch keine Ausdehnung auf Personen, die lediglich über einen Aufenthaltstitel „Aufenthaltsberechtigung“ nach § 54 Abs 1 Z 2 AsylG verfügen.OGH 10 ObS 116/20m, 13.10.2020
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132088 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 10 Ob 49/26t, 30.06.2026, Fall aus Wien
Genannte Normen
BPGG §3a Abs2 Z4 litd; NAG §47 Abs2, NAG §47 Abs3
Verwandte Fragen
Familienrecht · Pflegegeld und Unterhaltsbemessung
Familienrecht · Befristeter Aufenthaltstitel und Unterhaltsvorschuss
Vertragsrecht · Vergütung erbrachter Pflegeleistungen
Schadenersatz · Pflegegeld und Ersatz der Pflegekosten
Verfahrensrecht · Gewöhnlicher Aufenthalt einer Person