Wird mein Pflegegeld auf den Ersatz der Pflegekosten angerechnet?
günstig für Sozialversicherungsträger betrifft Pflegebedürftige, Geschädigte, Angehörige, Sozialversicherungsträger
Ja. Das Pflegegeld deckt denselben Bedarf wie der Anspruch auf Ersatz der Pflegekosten. Beide Leistungen entsprechen einander deshalb sachlich, sodass der Ersatzanspruch insoweit auf den Träger übergeht, der das Pflegegeld zahlt.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 18.03.2021 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2007)
Das Pflegegeld ist sachlich kongruent zu dem Anspruch auf Ersatz der Pflegekosten.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122867 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 5 Ob 202/20x, 18.03.2021, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 203/18m, 23.01.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1325 · Insbesondere
- Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) § 332
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