Zum Inhalt springen

Gilt das Daueraufenthaltsrecht meiner Mutter auch für mich?

günstig für Bund betrifft Kinder, Drittstaatsangehörige, Eltern
Ein minderjähriges Kind aus einem Drittstaat, das selbst nur einen befristeten Aufenthaltstitel hat, ist beim Unterhaltsvorschuss nicht gleichgestellt. Daran ändert sich auch nichts, wenn ein Familienangehöriger ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht besitzt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2026, zuletzt bestätigt am 30.06.2026 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2026)

Ein minderjähriger Drittstaatsangehöriger mit einem befristeten Aufenthaltstitel ist den in § 2 Abs 1 UVG genannten Personen auch dann nicht gleichgestellt, wenn dessen Familienangehöriger ein Daueraufenthaltsrecht hat.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0143775 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

UVG §2 Abs1; RL 2003/109/EG – Daueraufenthaltsrichtlinie Art11

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Familienrecht · Unterhaltsvorschuss bei Daueraufenthalt EU
Familienrecht · Unterhaltsvorschuss bei Krieg im Heimatland
Sozialrecht · Unterhaltsvorschuss für Drittstaatsangehörige
Familienrecht · Unterhaltsvorschuss für Asylberechtigte
Familienrecht · Unterhaltsvorschuss für Kinder aus Drittstaaten