Gilt das Daueraufenthaltsrecht meiner Mutter auch für mich?
günstig für Bund betrifft Kinder, Drittstaatsangehörige, Eltern
Ein minderjähriges Kind aus einem Drittstaat, das selbst nur einen befristeten Aufenthaltstitel hat, ist beim Unterhaltsvorschuss nicht gleichgestellt. Daran ändert sich auch nichts, wenn ein Familienangehöriger ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht besitzt.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2026, zuletzt bestätigt am 30.06.2026 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2026)
Ein minderjähriger Drittstaatsangehöriger mit einem befristeten Aufenthaltstitel ist den in § 2 Abs 1 UVG genannten Personen auch dann nicht gleichgestellt, wenn dessen Familienangehöriger ein Daueraufenthaltsrecht hat.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0143775 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 10 Ob 46/26a, 30.06.2026, Fall aus Wien
Genannte Normen
UVG §2 Abs1; RL 2003/109/EG – Daueraufenthaltsrichtlinie Art11
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