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Wird das Pflegegeld beim Unterhalt mitgerechnet?

günstig für Unterhaltsberechtigter betrifft Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige, Eltern, Kinder, pflegende Angehörige
Nein. Das Pflegegeld deckt pauschal den Mehraufwand wegen der Pflegebedürftigkeit und bleibt bei der Unterhaltsbemessung zur Gänze außer Betracht. Es kann daher auch nicht auf einen Sonderbedarf angerechnet werden. Anders ist es, wenn ein Angehöriger selbst pflegt: Er muss sich das Pflegegeld anrechnen lassen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 27.07.2017 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Das Pflegegeld dient ausschließlich der pauschalierten Abgeltung des Sonderbedarfs pflegebedürftiger Personen, weshalb es insoweit bei der Unterhaltsbemessung zur Gänze außer Betracht zu bleiben hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013251 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 15.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltspflichtiger Pflegegeld bei der Unterhaltsbemessung

Ja, teilweise. Pflegen Sie im Familienverband ein pflegebedürftiges Kind, wird das dafür bezogene Pflegegeld bei der Unterhaltsbemessung wie eigenes Einkommen behandelt. Das gilt aber nur, soweit das Pflegegeld nicht tatsächlich für notwendige fremde Pflegeleistungen verwendet wird.

günstig für Unterhaltspflichtiger Pflegegeld und behinderungsbedingter Mehraufwand

Das Pflegegeld gilt pauschal Pflegeleistungen ab, nicht aber die zusätzlichen Sachkosten, die Ihnen durch eine Behinderung entstehen. Diese Kosten werden daher wie andere anerkannte krankheitsbedingte Mehrauslagen von der Unterhaltsgrundlage abgezogen.

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