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Was gilt beim Wohnungskauf als größere anstehende Erhaltungsarbeit?

günstig für Käufer betrifft Wohnungseigentumsbewerber, Käufer, Bauträger, Wohnungseigentümer
Es zählen nur Arbeiten, die schon zum Zeitpunkt der Übergabe notwendig waren, und nur solche, die über die laufende Instandhaltung hinausgehen – kleine Arbeiten bleiben außer Betracht. Ob eine Rücklage vorhanden ist, spielt keine Rolle, weil deren Auffüllung Sie später überraschend belasten kann.

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Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 28.06.2018 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2018)

Was den Begriff der „größeren“ Erhaltungsarbeit in § 37 Abs 4 WEG betrifft, kommt es nur auf jene Erhaltungsarbeiten an, die bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs notwendig waren. Durch den Begriff „größere“ Erhaltungsarbeiten wollte der Gesetzgeber eine gewisse Begrenzung der gesetzlich vertypten Einstandspflichten im Sinn einer „Bagatellgrenze“ schaffen: Demnach muss es sich um Erhaltungsarbeiten handeln, die über die laufende Instandhaltung hinausgehen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132125 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Spätere Mängel und Verkürzung über die Hälfte

Wenn geprüft wird, ob Sie viel zu viel bezahlt haben, bleiben jedenfalls jene Mängel außer Betracht, die erst bei der Erfüllung später entstanden sind. Maßgeblich ist der Wert ohne diese späteren Mängel.

günstig für Verkäufer Vertrauensverlust gegenüber dem Übergeber

Eine Verbesserung durch den Übergeber müssen Sie nur dann nicht mehr hinnehmen, wenn Sie das Vertrauen in seine Fähigkeiten in schwerwiegender Weise verloren haben. Dass seine Leistung mangelhaft war, reicht dafür allein nicht aus.

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