Zum Inhalt springen

Was muss ich zahlen, wenn ich mitten im Vertrag zurücktrete?

betrifft Konsumenten, Kunden, Unternehmer
Sie zahlen anteilig für das, was Sie bis dahin erhalten haben. Maßgeblich ist der Gesamtumfang der geschuldeten Leistung: Kommt es auf eine bestimmte Menge an, wird danach gerechnet; kommt es auf die Zeit an, wird nach der abgelaufenen Zeit anteilig abgerechnet.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 23.10.2018 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2018)

Bei der Berechnung des aliquoten Abgeltungsbetrags ist auf den Gesamtumfang der geschuldeten Leistung abzustellen und zu beurteilen, ob dafür eine bestimmte Quantität (ein bestimmtes Volumen) oder die Zeitkomponente maßgebend ist. Kommt es auf die Zeitkomponente an, so ist der pro rata temporis‑Grundsatz maßgebend.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132354 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

FAGG §16

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Abgebrochene Reise und Restnutzen
Schadenersatz · Berechnung des Schadens nach Rücktritt
Vertragsrecht · Rückabwicklung nach Vertragsaufhebung
Vertragsrecht · Vergütung bei einvernehmlicher Vertragsauflösung
Vertragsrecht · Schadenersatz nach Rücktritt vom Vertrag