Zum Inhalt springen

Muss ich die Reise zahlen, wenn ich sie abbrechen musste?

betrifft Reisende, Konsument, Reiseveranstalter
Für die Leistungen, die Sie tatsächlich in Anspruch genommen haben, müssen Sie ein Entgelt zahlen, das dem erhaltenen Nutzen entspricht. Ausgangspunkt ist der Gesamtpreis der Pauschalreise; die Flugkosten werden dabei mangels anderer Anhaltspunkte gleichmäßig auf die Urlaubstage aufgeteilt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 25.04.2019 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2007)

Zur Frage des Restnutzens von konsumierten Reiseleistungen bei Leistungsstörungen nach der Abreise: Ausgehend vom Gesamtpreis einer Pauschalreise und der Überlegung, dass bei der vorliegenden Reiseveranstaltung mangels anderer Anhaltspunkte die Flugkosten billigerweise auf jeden Urlaubstag aliquot aufzuteilen sind, ergibt sich, dass für die konsumierten Reiseleistungen ein dem erhaltenen Nutzen angemessenes Entgelt zu bezahlen ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121768 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

KSchG §31e

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Anteilige Zahlung nach Rücktritt vom Vertrag
Vertragsrecht · Reisemängel und Ersatz bei der Pauschalreise
Arbeitsrecht · Aufteilung von Sonderzahlungen und Urlaubsersatz
Arbeitsrecht · Rückverrechnung anteiliger Sonderzahlungen
Vertragsrecht · Kostenlose Stornierung einer Reise