Wird eine vereinbarte Morgengabe bei der Scheidung mitverteilt?
günstig für Morgengabeberechtigte betrifft Ehegatten, Geschiedene, Ehevertragsparteien
Nein. Eine vereinbarte Morgengabe, auch Brautgabe oder Mahr genannt, zählt weder zum ehelichen Gebrauchsvermögen noch zu den ehelichen Ersparnissen. Auch die vertragliche Zusage, sie zu zahlen, ist keine Vereinbarung über die Aufteilung.
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Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 21.11.2018 (1 Entscheidung).
Stichwort des Gerichts (2018)
Zur Berücksichtigung einer Vereinbarung der Ehegatten zur Zahlung einer Morgengabe (auch " Brautgabe " oder " Mahr ") im nachehelichen Aufteilungsverfahren.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Beurteilung der Vorinstanzen, wonach die Morgengabe bzw der Anspruch auf deren Leistung weder eheliches Gebrauchsvermögen noch eheliche Ersparnisse und die ehevertragliche Zusage auf Zahlung der Morgengabe keine Regelung über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens oder der ehelichen Ersparnisse sei, ist nicht korrekturbedürftig.OGH 1 Ob 213/18g, 21.11.2018
- Hier: Eine nach iranischem Recht von einem iranischen Gericht bereits titulierte Morgengabe von 500 Goldmünzen.OGH 1 Ob 213/18g, 21.11.2018
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132449 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 1 Ob 213/18g, 21.11.2018, Fall aus Salzburg
Genannte Normen
EheG §81 Abs1; EheG §97 Abs1
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