Wird der Hausrat auch bei Gütergemeinschaft nach den Scheidungsregeln aufgeteilt?
betrifft Ehegatten, Geschiedene
Ja. Für das eheliche Gebrauchsvermögen gelten auch dann die Aufteilungsregeln des Ehegesetzes, wenn die Ehegatten in Gütergemeinschaft gelebt haben. Dasselbe gilt für die ehelichen Ersparnisse.
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Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 26.03.2020 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Für das eheliche Gebrauchsvermögen ist auch bei Vorliegen einer Gütergemeinschaft die Regelung der §§ 81 ff EheG anzuwenden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Gleiches gilt in Ansehung ehelicher Ersparnisse.OGH 1 Ob 506/84, 04.04.1984
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022395 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 7.
- OGH 1 Ob 208/19y, 26.03.2020, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 10/18d, 30.01.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1266 · Scheidung oder Aufhebung der Ehe
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