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Können wir die Aufteilung schon vor der Scheidung vereinbaren?

betrifft Ehegatten, geschiedene Ehegatten
Das Gesetz regelt, in welchem Umfang Ehegatten für den Fall einer Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe schon vorher vereinbaren können, wie das gemeinsam genutzte Vermögen, die Ehewohnung und die Ersparnisse aufgeteilt werden. Solche Vereinbarungen sind also nur in diesem Rahmen möglich.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2025, zuletzt bestätigt am 09.09.2025 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2025)

§ 97 EheG bestimmt, inwieweit Ehegatten die Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens einschließlich der Ehewohnung sowie ehelicher Ersparnisse für den Fall der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe durch Vereinbarungen regeln können.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0135510 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

EheG §97

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