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Kann ich meine Arbeitszeitaufzeichnungen vom Arbeitgeber verlangen?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte
Ja. Sie haben einen durchsetzbaren Anspruch darauf, dass Ihnen der Arbeitgeber die Aufzeichnungen Ihrer Arbeitszeit übermittelt; das gilt auch bei älteren Arbeitsverträgen, allerdings erst für Abrechnungszeiträume ab 1. Jänner 2015. Erfüllt ist der Anspruch, sobald Sie formell vollständige Aufzeichnungen erhalten haben; ob diese inhaltlich richtig sind, wird in diesem Verfahren nicht geprüft.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 28.11.2018 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2018)

§ 26 Abs 8 AZG idF ASRÄG 2014 findet auch auf den bereits vor Inkrafttreten des ASRÄG 2014 (hier am 1.1. 2015) abgeschlossenen Arbeitsvertrag Anwendung, dies aber allein für Abrechnungsperioden ab dem Inkrafttreten. Die Bestimmung gibt dem Arbeitnehmer einen durchsetzbaren privatrechtlichen, nämlich arbeitsvertraglichen Anspruch, wobei dieser Anspruch erfüllt ist, wenn der Arbeitgeber eine formell vollständige Arbeitsaufzeichnung übermittelt, sodass eine inhaltliche Unrichtigkeit im Verfahren auf bloße Übermittlung der Aufzeichnungen nicht schadet.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132479 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

AZG idF ASRÄG 2014 §26 Abs8

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Verfall des Anspruchs auf Arbeitszeitaufzeichnungen

Auch auf den Anspruch, dass Ihnen die Arbeitszeitaufzeichnungen übermittelt werden, sind Verfallsklauseln des Kollektivvertrags grundsätzlich anwendbar. Der Anspruch kann daher durch Zeitablauf untergehen.

günstig für Arbeitgeber Meldung notwendiger Überstunden

Machen die Ihnen übertragenen Aufgaben Überstunden notwendig, müssen Sie das Ihrem Arbeitgeber anzeigen, um sich den Anspruch auf Bezahlung zu sichern. Auf diese Anzeige kommt es nur dann nicht an, wenn Ihr Arbeitgeber die Arbeitsleistungen entgegennimmt, obwohl er weiß oder wissen muss, dass dafür Überstunden nötig sind.

Verwandte Fragen

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