Darf mein Arbeitgeber Verfall einwenden, obwohl er selbst Fehler machte?
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Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 12.08.2025 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Dies gilt auch, wenn die Parteien ursprünglich von der unrichtigen Rechtsansicht ausgingen, der Anspruch stünde nicht zu.OGH 9 ObA 134/21b, 25.11.2021
- Hier: Dienstgeber führte kein Zeitkonto, aus dem der Dienstnehmer das ihm gebührende Zeitguthaben ablesen hätte können und gewährte auch nach Urgenz des Dienstnehmers, das kollektivvertragswidrige Verhalten zu korrigieren, keinen Zeitausgleich, obwohl die dem Dienstnehmer gebührende Zeitgutschrift für seine Arbeitsleistungen im Rahmen der erweiterten Öffnungszeiten nach Punkt VIII A. Z 1 Handelsangestellten-KV grundsätzlich in der Freizeit zu verbrauchen ist.OGH 9 ObA 93/19w, 30.10.2019
- Die Berufung auf eine für sich allein betrachtet noch nicht sittenwidrige Verfallsklausel kann sittenwidrig sein, und zwar dann, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die rechtzeitige Geltendmachung eines Anspruchs in einer Art und Weise erschwert oder praktisch unmöglich macht, die die spätere Berufung auf die Verfallsklausel als rechtsmissbräuchlich erscheinen lässt.OGH 9 ObA 86/01i, 28.11.2001
- § 48 ASGG.OGH 8 ObA 2286/96a, 17.10.1996
- Hier: Beim Kollektivvertrag für Arbeiter im Hotelgewerbe und Gastgewerbe wurde der Wegfall der Überstunden im konkreten Fall bejaht.OGH 9 ObA 27/96, 10.04.1996
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- Es gilt nicht generell, dass die Anwendung von Verfallsfristen in jeden Fall zur Voraussetzung hätte, dass derjenige, der sich darauf beruft, alle ihm obliegenden Verpflichtungen, bezogen auf den konkreten Fall etwa zur Führung von Überstundenaufzeichnungen, genau erfüllt. Ein Verstoß gegen Treu und Glauben könnte dann vorliegen, wenn dem Dienstnehmer durch das kollektivvertragswidrige Verhalten des Dienstgebers die Geltendmachung seiner Ansprüche erschwert oder praktisch unmöglich gemacht wird und der Dienstgeber dem verspätet erhobenen Begehren des Dienstnehmers den Ablauf der Verfallsfrist entgegenhält.OGH 9 ObA 27/96, 10.04.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051974 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 20.
- OGH 8 ObA 13/25g, 12.08.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 5/25f, 28.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 19/24p, 26.06.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 62/22s, 28.09.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 72/22m, 28.09.2022, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 134/21b, 25.11.2021, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 36/21s, 29.04.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 93/19w, 30.10.2019, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 35/18g, 19.07.2018, Fall aus Wien
- OGH 8 ObS 9/17g, 26.01.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Hat der Arbeitgeber es beharrlich unterlassen, Ihnen eine ordnungsgemäße Lohnabrechnung auszuhändigen, darf er sich nicht auf den im Kollektivvertrag vorgesehenen Verfall Ihrer Ansprüche berufen. Das widerspräche Treu und Glauben.
Kollektivverträge können vorsehen, dass Ansprüche verfallen, wenn man sie nicht binnen einer bestimmten Frist geltend macht. Solche Klauseln sind aber unwirksam, wenn die Frist ohne sachlichen Grund unangemessen kurz ist und Ihnen die Durchsetzung damit übermäßig erschwert wird. Unwirksam sind sie auch, wenn sie zu Ihrem Nachteil von zwingenden gesetzlichen Fristen abweichen.