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Darf mein Arbeitgeber Verfall einwenden, obwohl er selbst Fehler machte?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsräte
Ihr Arbeitgeber verliert das Recht, sich auf eine Verfallsfrist des Kollektivvertrags zu berufen, nicht schon deshalb, weil er selbst gegen den Kollektivvertrag verstoßen hat. Anders ist es nur, wenn er die im Kollektivvertrag vorgeschriebenen Aufzeichnungen über Überstunden nicht geführt hat; dann kann er sich auf den Verfall der Überstunden nicht stützen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 12.08.2025 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Ein allgemeiner Rechtssatz, dass sich der Arbeitgeber nicht auf die Verfallsklausel aus einem KollV berufen könne, wenn er selbst (mehrfach) gegen kollektivvertragliche Bestimmungen verstoßen habe, ist dem Gesetz fremd. Der Entscheidung des OGH vom 29.03.1955, 4 Ob 17/55 (SozM IIIE,141), ist nur zu entnehmen, dass sich der Arbeitgeber nicht auf eine Überstundenverfallsbestimmung eines KollV berufen kann, wenn er die kollektivvertraglich vorgesehene Aufzeichnung von Überstunden unterlassen hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051974 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 20.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Verfall trotz fehlender Lohnabrechnung

Hat der Arbeitgeber es beharrlich unterlassen, Ihnen eine ordnungsgemäße Lohnabrechnung auszuhändigen, darf er sich nicht auf den im Kollektivvertrag vorgesehenen Verfall Ihrer Ansprüche berufen. Das widerspräche Treu und Glauben.

günstig für Arbeitnehmer Verfallsklauseln im Kollektivvertrag

Kollektivverträge können vorsehen, dass Ansprüche verfallen, wenn man sie nicht binnen einer bestimmten Frist geltend macht. Solche Klauseln sind aber unwirksam, wenn die Frist ohne sachlichen Grund unangemessen kurz ist und Ihnen die Durchsetzung damit übermäßig erschwert wird. Unwirksam sind sie auch, wenn sie zu Ihrem Nachteil von zwingenden gesetzlichen Fristen abweichen.

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