Kann mein Anspruch auf die Arbeitszeitaufzeichnungen verfallen?
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Rechtsprechung seit 2024, zuletzt bestätigt am 22.03.2024 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2024)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134817 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 ObA 9/23s, 22.03.2024, Fall aus Wien
Genannte Normen
AZG §26 Abs8
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Kollektivverträge können vorsehen, dass Ansprüche verfallen, wenn man sie nicht binnen einer bestimmten Frist geltend macht. Solche Klauseln sind aber unwirksam, wenn die Frist ohne sachlichen Grund unangemessen kurz ist und Ihnen die Durchsetzung damit übermäßig erschwert wird. Unwirksam sind sie auch, wenn sie zu Ihrem Nachteil von zwingenden gesetzlichen Fristen abweichen.
Ja. Sie haben einen durchsetzbaren Anspruch darauf, dass Ihnen der Arbeitgeber die Aufzeichnungen Ihrer Arbeitszeit übermittelt; das gilt auch bei älteren Arbeitsverträgen, allerdings erst für Abrechnungszeiträume ab 1. Jänner 2015. Erfüllt ist der Anspruch, sobald Sie formell vollständige Aufzeichnungen erhalten haben; ob diese inhaltlich richtig sind, wird in diesem Verfahren nicht geprüft.