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Muss ich Unterhalt zahlen, wenn wir gleich viel betreuen?

günstig für Elternteil betrifft Eltern, Kinder, Mütter, Väter
Betreuen beide Elternteile das Kind gleichwertig und verdienen sie etwa gleich viel, besteht kein Anspruch auf Geldunterhalt. Trägt ein Elternteil neben der Betreuung aber überwiegend auch die Kosten für Kleidung, Schuhe und alle größeren, länger haltbaren Anschaffungen, kann er dafür vom anderen einen Ausgleich verlangen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 22.07.2025 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2016)

Bei gleichwertigen Betreuungs‑ und Naturalunterhaltsleistungen besteht kein Geldunterhaltsanspruch, wenn das Einkommen der Eltern etwa gleich hoch ist. Trägt ein Elternteil überwiegend neben der Betreuung im Haushalt zusätzlich die notwendigen Aufwendungen für Bekleidung, Schuhwerk und alle größeren, längerlebigen Anschaffungen, führt dies zu einem Ausgleichsanspruch gegen den minderleistenden Elternteil.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 13 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130655 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 10.

Im Gesetz

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