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Wie viel Unterhalt bleibt, wenn einer mehr verdient?

günstig für Kind betrifft Eltern, Kinder, Mütter, Väter
Betreuen beide Eltern gleichwertig, verdienen aber unterschiedlich viel, wird zuerst für jeden Elternteil der Unterhalt nach Prozentsätzen berechnet. Diese Beträge werden unter Berücksichtigung der Familienleistungen halbiert und einander gegenübergestellt; die Differenz ergibt den Restunterhalt gegen den besser verdienenden Elternteil. Leistungen wie Taschengeld oder Handykosten dürfen davon nicht abgezogen werden.

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Ständige Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 22.07.2025 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2017)

Bei gleichwertigen Betreuungsleistungen und gleichwertigen sonstigen Naturalleistungen, aber unterschiedlichem Einkommen der Eltern, ist der fiktive Geldunterhaltsanspruch des Kindes gegen jeden Elternteil nach der Prozentsatzmethode zu ermitteln, die derart ermittelten Beträge sind dann unter Berücksichtigung der Transferzahlungen zu halbieren und sodann zu saldieren. Die auf diese Weise errechnete Differenz ergibt den Restgeldunterhaltsanspruch (Ergänzungsunterhaltsanspruch) des Kindes gegenüber dem besser verdienenden Elternteil. Die von diesem tatsächlich erbrachten Naturalleistungen, wie etwa Taschengeld oder Handykosten, sind vom verbleibenden Restgeldunterhalt nicht abzuziehen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131786 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 7.

Genannte Normen

ABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 Ba

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