Wie viel Unterhalt bleibt, wenn einer mehr verdient?
günstig für Kind betrifft Eltern, Kinder, Mütter, Väter
Betreuen beide Eltern gleichwertig, verdienen aber unterschiedlich viel, wird zuerst für jeden Elternteil der Unterhalt nach Prozentsätzen berechnet. Diese Beträge werden unter Berücksichtigung der Familienleistungen halbiert und einander gegenübergestellt; die Differenz ergibt den Restunterhalt gegen den besser verdienenden Elternteil. Leistungen wie Taschengeld oder Handykosten dürfen davon nicht abgezogen werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 22.07.2025 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2017)
Bei gleichwertigen Betreuungsleistungen und gleichwertigen sonstigen Naturalleistungen, aber unterschiedlichem Einkommen der Eltern, ist der fiktive Geldunterhaltsanspruch des Kindes gegen jeden Elternteil nach der Prozentsatzmethode zu ermitteln, die derart ermittelten Beträge sind dann unter Berücksichtigung der Transferzahlungen zu halbieren und sodann zu saldieren. Die auf diese Weise errechnete Differenz ergibt den Restgeldunterhaltsanspruch (Ergänzungsunterhaltsanspruch) des Kindes gegenüber dem besser verdienenden Elternteil. Die von diesem tatsächlich erbrachten Naturalleistungen, wie etwa Taschengeld oder Handykosten, sind vom verbleibenden Restgeldunterhalt nicht abzuziehen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: zur Frage der Notwendigkeit eines Kollisionskurators nach § 277 Abs 2 ABGB, § 5 Abs 2 Z 1 AußStrG.OGH 4 Ob 80/25f, 22.07.2025
- Für zukünftige Unterhaltsleistungen ist auf die konkrete Ausübung des Kontaktrechts in einem angemessenen Zeitraum vor der Beschlussfassung erster Instanz abzustellen.OGH 1 Ob 13/19x, 03.04.2019
- Maßgeblich für die Beurteilung des Ausmaßes der Betreuung ist regelmäßig die tatsächliche Betreuung im einzelnen Kalenderjahr.OGH 1 Ob 13/19x, 03.04.2019
- Die Beurteilung, ob ein annähernd gleiches Einkommen vorliegt, ist jeweils von den Umständen des Einzelfalls abhängig. Die Festlegung einer allgemeinen exakten Prozentgrenze bzw des dieser zugrundeliegenden Ausgangswerts ist damit nicht zielführend.OGH 1 Ob 9/19h, 05.03.2019
- Durch diesen Ergänzungsunterhalt soll das Kind in die Lage versetzt werden, während der Zeit der Betreuung im Haushalt des schlechter verdienenden Elternteils am höheren Lebensstandard des anderen Elternteils weiterhin teilzunehmen. Der Restgeldunterhalt (Ergänzungsunterhalt) soll damit die aus den unterschiedlichen Einkommen der Eltern resultierenden unterschiedlichen Lebensverhältnisse ausgleichen. In einem solchen Fall kommt es ‑ trotz betreuungsrechtlichem Unterhaltsmodell ‑ nicht zum Entfall des Geldunterhalts.OGH 8 Ob 89/17x, 24.08.2017
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131786 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 7.
- OGH 4 Ob 80/25f, 22.07.2025
- OGH 1 Ob 13/19x, 03.04.2019, Fall aus Niederösterreich
- OGH 5 Ob 189/18g, 13.12.2018, Fall aus Wien
Genannte Normen
ABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 Ba
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