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Darf ich auf ein unzulässiges Rechtsmittel der Gegenseite antworten?

betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelgegner
Nein. Ist das Rechtsmittel der Gegenseite jedenfalls unzulässig, sieht das Gesetz keine Beantwortung vor, und Ihre Äußerung wird zurückgewiesen. Weisen Sie darin allerdings gerade auf die Unzulässigkeit hin, kann sie zweckmäßig sein.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 13.12.2018 (29 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Bei einem Rekurs, der trotz Fehlens des Ausspruches des Berufungsgerichtes, dass der Rekurs an den OGH zulässig ist, erhoben wird und daher unzulässig ist, sieht das Gesetz eine Rekursbeantwortung nicht vor. Diese ist zurückzuweisen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043897 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 29.

Im Gesetz

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