Zum Inhalt springen

Ab wann läuft meine Frist, wenn mir das Urteil nie zugestellt wurde?

günstig für Partei betrifft Kläger, Beklagte, Rechtsmittelwerber, Verfahrensbeteiligte
Normalerweise wird davon ausgegangen, dass allen Parteien die Entscheidung des Berufungsgerichts schon zugestellt wurde. Wurde sie Ihnen versehentlich nicht zugestellt, beginnt Ihre Frist zur Beantwortung erst mit deren Zustellung, sofern Sie diese Zustellung unverzüglich urgiert haben.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 28.05.2024 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2008)

Die Fristenregelung des § 507a Abs 1 ZPO hat den Normalfall der bereits erfolgten Zustellung der Berufungsentscheidung an alle Parteien vor Erhebung eines dagegen gerichteten Rechtsmittels vor Augen. Wird dagegen einer Partei die Rechtsmittelentscheidung (irrtümlich) nicht zugestellt, beginnt für sie der Lauf der Frist für die Revisionsbeantwortung jedenfalls dann erst mit Zustellung auch der Berufungsentscheidung zu laufen, wenn sie diese Zustellung im Rahmen ihrer prozessualen Mitwirkungspflicht unverzüglich urgiert.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123701 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 4.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Urteilsberichtigung und Fristbeginn
Verfahrensrecht · Frist für die Rechtsmittelbeantwortung
Verfahrensrecht · Fristenhemmung und Zustellung
Verfahrensrecht · Zu frühe Entscheidung des Berufungsgerichts
Verfahrensrecht · Zustellung an den bevollmächtigten Anwalt