Wie deutlich müssen Kreditinformationen dargestellt sein?
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Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 25.11.2020 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2019)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Ob Informationen im Kleindruck dies erfüllen, ist von der Gestaltung im Einzelfall abhängig; hier genügt Gestaltung nicht § 5 VKrG.OGH 9 Ob 57/20b, 25.11.2020
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132626 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 9 Ob 57/20b, 25.11.2020, Fall aus Wien
Genannte Normen
VKrG §5
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Der gesetzlich verlangte Hinweis, dass eine Vereinbarung keine gutzuschreibenden Zinsen umfasst, ist für sich weder gesetz- noch sittenwidrig und verschiebt auch nicht die Beweislast. Ob er nach Platzierung und Gestaltung auffällig genug ist, wird nicht im Verbandsverfahren geklärt, sondern nur in Ihrem eigenen Verfahren gegen die Bank.
Gibt ein Unternehmer in seinen Vertragsbedingungen die gesetzliche Regelung so wieder, wie sie im Gesetz steht, und tut er das im Gesamtzusammenhang und ohne in die Irre zu führen, ist die Klausel verständlich genug. Über den Gesetzeswortlaut hinaus muss er den Text nicht weiter vereinfachen.