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Muss das Beispiel in der Kreditwerbung wirklich vergebenen Krediten entsprechen?

günstig für Bank betrifft Konsument, Kreditnehmer, Bank
Nein. Da für künftige Kreditvergaben geworben wird, kommt es nicht darauf an, wie viele Kredite später tatsächlich zu diesen Bedingungen vergeben werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Werbung: Der Kreditgeber muss einschätzen, zu welchen Bedingungen er typischerweise an die angesprochenen Kunden vergibt. Diese Einschätzung muss nachvollziehbar sein.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2020, zuletzt bestätigt am 25.11.2020 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2020)

Da es sich um eine Werbemaßnahme für künftige Kreditvergaben handelt, kann es dabei nicht darauf ankommen, wie viele Kredite in der Folge tatsächlich am Markt zu den genannten Konditionen vergeben werden. Beurteilungszeitpunkt ist vielmehr der Zeitpunkt der Werbemaßnahme, in der der Kreditgeber einschätzen muss, zu welchen Konditionen er Kredite typischerweise an die beworbenen Adressaten zu vergeben bereit ist. Der Wahl der Zahlen kann daher nur eine Prognoseentscheidung des Kreditgebers zugrunde liegen, die im Hinblick auf den „Repräsentationszweck“ des Beispiels freilich nachvollziehbar sein muss.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133436 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

VKrG §5

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