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Ist ein Hinweis im Kreditvertrag eine unzulässige Klausel?

günstig für Unternehmer betrifft Konsumenten, Kreditnehmer, Banken, Verbraucherschutzverbände
Nein. Der gesetzlich verlangte Hinweis, dass eine Vereinbarung keine gutzuschreibenden Zinsen umfasst, ist für sich weder gesetz- noch sittenwidrig und verschiebt auch nicht die Beweislast. Ob er nach Platzierung und Gestaltung auffällig genug ist, wird nicht im Verbandsverfahren geklärt, sondern nur in Ihrem eigenen Verfahren gegen die Bank.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2010, zuletzt bestätigt am 25.04.2018 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2010)

Eine Klausel, bei der es sich um den von § 3 Abs 3 Z 4 VerbrKrVO geforderten Hinweis darauf handelt, dass die individuell getroffene Vereinbarung keine für die erwähnten Zahlungen gutzuschreibenden Zinsen umfasse, enthält keine im Verbandsprozess zu überprüfende unwirksame Vertragsbestimmung und auch keine die Beweislast verschiebende Tatsachenbestätigung iSd § 6 Abs 1 Z 11 KSchG. Ein solcher Hinweis ist an sich weder gesetz- noch sittenwidrig iSd § 28 Abs 1 KSchG. Ob er nach Platzierung und Gestaltung „auffällig“ genug ist und damit den Vorgaben des § 3 Abs 3 Z 4 VerbrKrVO entspricht, ist nicht im Verbands-, sondern im Individualprozess zu klären (Klausel 22).

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126167 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Konsument Kreditinformation auffallend und klar

Auffallend heißt, dass die Angaben an einer hervorgehobenen, leicht bemerkbaren Stelle stehen müssen. Klar und prägnant betrifft den Inhalt: Die Angaben müssen exakt, möglichst knapp und für einen durchschnittlichen Verbraucher verständlich sein. Ob Kleindruck genügt, hängt von der Gestaltung im Einzelfall ab.

günstig für Konsument Berufung auf eine unzulässige Klausel

Ja. Schon wenn die beanstandete Klausel Inhalt oder Rechengrundlage einer Mitteilung an Sie ist, beruft sich das Unternehmen darauf, selbst bei einem bloßen Kontoauszug. Dasselbe gilt, wenn eine unzulässig ermittelte Rechengröße einfach als Ausgangsbasis fortgeschrieben wird.

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