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Wird mir die eigene Wohnung beim Ehegattenunterhalt angerechnet?

günstig für Unterhaltspflichtiger betrifft Ehegatten, Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige, Miteigentümer
Gehört Ihnen die Ehewohnung mit und tragen Sie die Wohnkosten nicht, wird beim Unterhalt ein gedachter Mietwert angerechnet. Dabei ist zu Ihren Gunsten auch zu berücksichtigen, dass Sie sich anteilig selbst mit Wohnraum versorgen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 24.06.2019 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2019)

In den Fällen des Miteigentums an der Ehewohnung bzw des gemeinsamen Wohnungseigentums ist bei der Anrechnung des fiktiven Mietwerts auch die anteilige eigene Wohnversorgung des unterhaltsberechtigten Ehegatten zu berücksichtigen, sofern er mit den Kosten der Wohnversorgung nicht belastet ist.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132716 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltsberechtigter Wohnung als Naturalunterhalt

Stellt Ihnen der Unterhaltspflichtige eine Wohnung zur Verfügung, wird nur der fiktive Mietwert als Sachleistung angerechnet, weil sich Ihr Bedarf durch die ersparten Wohnkosten verringert. Kreditrückzahlungen des Unterhaltspflichtigen werden nicht berücksichtigt. Er muss außerdem selbst vorbringen, dass und in welcher Höhe er den fiktiven Mietwert geltend macht.

günstig für Unterhaltsberechtigter Miete als Unterhaltsleistung

Nur zur Hälfte. Verlässt der unterhaltspflichtige Ehepartner die Ehewohnung ohne Grund und bleiben Sie dort allein zurück, wird er behandelt, als wäre er in der Wohnung geblieben. Von der Miete, die er allein zahlt, wird deshalb nur die Hälfte auf Ihren Geldunterhalt angerechnet.

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