Wird die Miete angerechnet, wenn mein Mann grundlos ausgezogen ist?
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Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 24.06.2019 (21 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2001)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Wenn kein Einvernehmen der Ehegatten nach § 91 ABGB vorliegt und es dem Unterhaltspflichtigen auch nicht gelingt, das Vorliegen der Voraussetzungen des § 92 ABGB zu beweisen, oder wenn er nicht darlegt, dass das weitere Zusammenwohnen mit dem Unterhaltsberechtigten aus besonderen Gründen nicht mehr zumutbar ist, ist er in die Aufteilung des fiktiven Mietwerts der Wohnung miteinzubeziehen.OGH 4 Ob 54/19y, 25.04.2019
- Sofern kein Einvernehmen über den Auszug besteht oder die Voraussetzungen des § 92 ABGB vorliegen.OGH 4 Ob 203/10x, 15.02.2011
- Hier: Anrechnung des fiktiven halben Mietwerts.OGH 2 Ob 246/09d, 21.10.2010
- Hier: Verlassen der Ehewohnung aufgrund einer polizeilichen Wegweisung und einer einstweiligen Verfügung nach § 382b EO.OGH 4 Ob 42/10w, 08.06.2010
- Der unterhaltspflichtige Elternteil kann den Anteil der anzurechnenden Leistungen nicht dadurch zu seinen Gunsten erhöhen, dass er die Wohnung grundlos verlässt und an den Aufwendungen nicht mehr partizipiert.OGH 2 Ob 224/08t, 16.07.2009
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Dem die vormalige Ehewohnung fortan allein gebrauchenden Ehegatten ist kein fiktiver Mietzins aufzuerlegen.OGH 1 Ob 71/07h, 29.11.2007
- Es handelt sich dabei um keine Erhöhung des Geldunterhaltsanspruchs. Dieser Anspruch ist zwar bei einem positiven Saldo der Wohnkosten (also bei Tragung von mehr als der Hälfte dieser Kosten durch den Unterhaltspflichtigen) zu mindern, im Fall eines negativen Saldos ist er aber nicht zu erhöhen.OGH 4 Ob 55/07b, 04.09.2007
- Hier: Ehewohnung steht im Miteigentum beider Ehegatten.OGH 7 Ob 197/06f, 30.08.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114742 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 21.
- OGH 2 Ob 211/18w, 24.06.2019, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 54/19y, 25.04.2019, Fall aus Salzburg
- OGH 4 Ob 221/17d, 29.05.2018, Fall aus Salzburg
- OGH 4 Ob 85/16b, 24.05.2016
- OGH 8 Ob 41/16m, 24.05.2016, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 94 · Sonstige Wirkungen der Ehe
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nach der jüngeren Rechtsprechung ja: Der Wert des Wohnens in der Ihnen überlassenen Wohnung wird ganz oder teilweise auf Ihren Geldunterhalt angerechnet, weil sich Ihr Bedarf dadurch verringert. Maßgeblich ist dabei der Wert einer vergleichbaren Miete, nicht die Höhe der Kreditraten. Der Rechtssatz gibt die ältere Ansicht wieder, nach der dieser Wert bei einer unentgeltlich zur Verfügung stehenden Ehewohnung nach dem Auszug des anderen nicht anzurechnen war.
Stellt Ihnen der Unterhaltspflichtige eine Wohnung unentgeltlich zur Verfügung, müssen Sie sich die dadurch ersparten Wohnkosten in angemessener Höhe auf Ihren Geldunterhalt anrechnen lassen. Wohnkosten gehören zu den allgemeinen Lebenshaltungskosten und begründen daher gewöhnlich keinen zusätzlichen Bedarf, den der Zahlungspflichtige extra abdecken müsste.