Mindert die Nutzung der Ehewohnung meinen Unterhaltsanspruch?
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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Aufwendungen, die der Unterhaltspflichtige zur Erhaltung der benützten Wohnung in gebrauchsfähigem Zustand erbringt (zB Betriebskosten, Aufwendungen für Versicherungen oder elektrische Energie), sind als Naturalunterhaltsleistungen anzusehen.OGH 1 Ob 119/07t, 26.02.2008
- Vom Unterhaltspflichtigen getragene Wohnungskosten können grundsätzlich einen auf den Geldunterhalt anrechenbaren Naturalunterhalt darstellen.OGH 1 Ob 71/07h, 29.11.2007
- Hier allerdings abweichende Regelung in der Scheidungsfolgenvereinbarung gemäß § 55a EheG.OGH 2 Ob 93/06z, 09.11.2006
- Hier: Ehewohnung steht im Miteigentum beider Ehegatten.OGH 7 Ob 197/06f, 30.08.2006
- Für die im Eigentum des Unterhaltspflichtigen stehende, vom Unterhaltsberechtigten allein bewohnte Ehewohnung ist ein Benützungsentgelt als Naturalunterhalt angemessen anzurechnen.OGH 7 Ob 178/02f, 09.09.2002
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Die Anrechnung des fiktiven Mietwerts der der Antragsgegnerin überlassenen ehemaligen Ehewohnung auf den Ausgleichsanspruch ist ausgeschlossen. Die Antragsgegnerin leitet ihr Wohnrecht aus § 97 ABGB ab.OGH 1 Ob 68/00g, 28.03.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047248 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 16.
- OGH 1 Ob 46/26k, 24.06.2026, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 94 · Sonstige Wirkungen der Ehe
- ABGB § 140 · Abstammung des Kindes
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nicht ohne Weiteres. Liegt der Ehebruch länger zurück, ist Ihr Unterhaltsbegehren allein deswegen noch nicht rechtsmissbräuchlich. Der andere Ehegatte müsste behaupten und beweisen, dass die Beziehung noch besteht, erst vor Kurzem geendet hat oder der Anlass für die Trennung war.
Stellt Ihnen der Unterhaltspflichtige eine Wohnung zur Verfügung, wird nur der fiktive Mietwert als Sachleistung angerechnet, weil sich Ihr Bedarf durch die ersparten Wohnkosten verringert. Kreditrückzahlungen des Unterhaltspflichtigen werden nicht berücksichtigt. Er muss außerdem selbst vorbringen, dass und in welcher Höhe er den fiktiven Mietwert geltend macht.