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Mindert die Nutzung der Ehewohnung meinen Unterhaltsanspruch?

günstig für Unterhaltspflichtiger betrifft Ehegatten, Geschiedene, Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige
Wenn Sie die frühere Ehewohnung weiter benützen, ersparen Sie sich Ausgaben. Dadurch sinkt Ihr Bedarf, und das ist bei der Berechnung des Unterhalts zu berücksichtigen. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn Sie die Wohnung nicht als Teil des Unterhalts, sondern aufgrund Ihres Aufteilungsanspruchs benützen dürfen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Durch die Benützung der vormaligen Ehewohnung erspart sich die Klägerin Aufwendungen. Dadurch verringert sich ihr Bedarf an Unterhalt, worauf bei der Bemessung des vom Unterhaltspflichtigen zu leistenden Unterhalts Rücksicht zu nehmen ist. Dass die Wohnung nicht zur Verfügung gestellt wird, um den Unterhaltsanspruch (teilweise) in natura zu befriedigen, sondern dass der Unterhaltsberechtigte auf Grund seines im Aufteilungsanspruch fortdauernden Anspruches nach § 97 EheG berechtigt ist, die Wohnung zu benützen, führt zu keiner anderen Beurteilung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047248 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 16.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltsberechtigter Ehebruch und Unterhaltsanspruch

Nicht ohne Weiteres. Liegt der Ehebruch länger zurück, ist Ihr Unterhaltsbegehren allein deswegen noch nicht rechtsmissbräuchlich. Der andere Ehegatte müsste behaupten und beweisen, dass die Beziehung noch besteht, erst vor Kurzem geendet hat oder der Anlass für die Trennung war.

günstig für Unterhaltsberechtigter Wohnung als Naturalunterhalt

Stellt Ihnen der Unterhaltspflichtige eine Wohnung zur Verfügung, wird nur der fiktive Mietwert als Sachleistung angerechnet, weil sich Ihr Bedarf durch die ersparten Wohnkosten verringert. Kreditrückzahlungen des Unterhaltspflichtigen werden nicht berücksichtigt. Er muss außerdem selbst vorbringen, dass und in welcher Höhe er den fiktiven Mietwert geltend macht.

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