Wird die überlassene Wohnung auf meinen Unterhalt angerechnet?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 06.09.2022 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2016)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier ist jedoch die Wohnversorgung des Kindes der alleine verfügungsberechtigten Eigentümerin (also der Mutter) und nicht dem (geld‑)unterhaltspflichtigen Vater, der bloß vorläufig für die Kreditkosten aufkommt und dem ein Rückersatzanspruch gegen die Mutter bereits rechtskräftig zuerkannt wurde, zuzurechnen.OGH 1 Ob 93/19m, 25.06.2019
- Eine Anrechnung in Höhe des fiktiven Mietwerts setzt jedoch voraus, dass die Wohnversorgung des Unterhaltsberechtigten dem Unterhaltspflichtigen zuzurechnen ist (mwN).OGH 1 Ob 93/19m, 25.06.2019
- Hier: Kindesunterhalt.OGH 1 Ob 93/19m, 25.06.2019
- Hier: Teilweise Tragung der Wohnungsbenützungskosten durch den Unterhaltspflichtigen.OGH 3 Ob 35/19x, 20.03.2019
- Die maßgebliche (gänzliche oder teilweise) Wohnkostenersparnis durch Zurverfügungstellen der Wohnung ist daher nicht nur dann gegeben, wenn der Unterhaltspflichtige Kreditrückzahlungen für den Erwerb der Wohnung leistet, sondern auch dann, wenn er bloß das Eigentum bereitstellt.OGH 9 Ob 45/16g, 29.09.2016
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- Der Grund für die Anrechnung der Wohnversorgung als Naturalunterhalt liegt im Wesentlichen in der teilweise beim Unterhaltsberechtigten eintretenden Bedarfsdeckung.OGH 9 Ob 45/16g, 29.09.2016
- Diese Grundsätze gelten sowohl im Kindes- als auch im Ehegattenunterhaltsrecht.OGH 9 Ob 45/16g, 29.09.2016
- Sofern diese Leistungen regelmäßig erfolgen.OGH 9 Ob 45/16g, 29.09.2016
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130891 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 9.
- OGH 2 Ob 95/22t, 06.09.2022, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 187/20a, 20.01.2021, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 211/18w, 24.06.2019, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 241/17y, 30.01.2018
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 94 · Sonstige Wirkungen der Ehe
- ABGB § 231 · Kindesunterhalt
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nach der jüngeren Rechtsprechung ja: Der Wert des Wohnens in der Ihnen überlassenen Wohnung wird ganz oder teilweise auf Ihren Geldunterhalt angerechnet, weil sich Ihr Bedarf dadurch verringert. Maßgeblich ist dabei der Wert einer vergleichbaren Miete, nicht die Höhe der Kreditraten. Der Rechtssatz gibt die ältere Ansicht wieder, nach der dieser Wert bei einer unentgeltlich zur Verfügung stehenden Ehewohnung nach dem Auszug des anderen nicht anzurechnen war.
Stellt Ihnen der Unterhaltspflichtige eine Wohnung unentgeltlich zur Verfügung, müssen Sie sich die dadurch ersparten Wohnkosten in angemessener Höhe auf Ihren Geldunterhalt anrechnen lassen. Wohnkosten gehören zu den allgemeinen Lebenshaltungskosten und begründen daher gewöhnlich keinen zusätzlichen Bedarf, den der Zahlungspflichtige extra abdecken müsste.