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Muss ich Ausbildungskosten zahlen, wenn ich die Prüfung nicht schaffe?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Auszubildende
Fehlt der erfolgreiche Abschluss einer Ausbildung, müssen Sie die Kosten nur dann zurückzahlen, wenn Sie den Erfolg schuldhaft vereitelt haben. Ohne dieses Verschulden besteht keine Rückzahlungspflicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2024, zuletzt bestätigt am 15.02.2024 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2024)

Bei Fehlen eines erfolgreichen Ausbildungsabschlusses iSd § 2d Abs 1 AVRAG besteht eine Verpflichtung zur Rückzahlung der Kosten dann, wenn der Arbeitnehmer den Ausbildungserfolg schuldhaft vereitelt hat.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134745 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

AVRAG §2d Abs1

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Rückersatz von Ausbildungskosten

Entscheidend ist, ob Ihnen die Ausbildung Kenntnisse gebracht hat, die am Arbeitsmarkt verwertbar sind und Ihre Berufschancen verbessern. Es müssen dafür nicht unbedingt Spezialkenntnisse sein: Auch allgemeine Kenntnisse können zurückgefordert werden, wenn sie am Arbeitsmarkt verwertbar sind.

günstig für Arbeitgeber Rückzahlung von Entgelt bei Ausbildung

Eine Vereinbarung, mit der Sie sich zur Rückzahlung des während der Ausbildung gezahlten Bruttoentgelts verpflichten, ist bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen zulässig. Dienstfreistellung bedeutet dabei, dass Sie bei fortgezahltem Entgelt gänzlich von Ihren üblichen betrieblichen Aufgaben befreit sind und sich stattdessen der Ausbildung widmen. Ob Sie vertraglich zur Ausbildung verpflichtet waren, ist nicht entscheidend.

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