Bekomme ich Ersatz für Behinderungen durch eine angemeldete Demonstration?
günstig für Demonstrant betrifft Demonstranten, Unternehmen, Anrainer, Geschädigte
In der Regel nur dann, wenn die Versammlung zu Recht untersagt worden war. Anderes gilt, wenn die unlauteren Beweggründe der Demonstranten die lauteren eindeutig überwiegen und die Schädigung von ihrem Vorsatz umfasst ist.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 13.06.2019 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2019)
Bei angezeigten Versammlungen kommt ein Schadenersatzanspruch Dritter für Nutzungsbeschränkungen im Allgemeinen nur bei zu Recht ausgesprochener Untersagung der Versammlung in Betracht. Anderes gilt jedoch für jene Fälle, in denen das unlautere Motiv der Demonstranten das lautere eindeutig überwiegt und dieser offenbare Schädigungszweck vom Vorsatz umfasst ist.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132815 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 4 Ob 201/18i, 13.06.2019
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
Verwandte Fragen
Schadenersatz · Schadenersatz bei missbrauchter Demonstration
Schadenersatz · Haftung des Versammlungsanmelders
Schadenersatz · Baustellenblockade und Schadenersatz
Schadenersatz · Schutzzweck einer übertretenen Vorschrift
Schadenersatz · Verletzung der geschützten Interessen