Wann führt ein Regelverstoß zu einem Anspruch auf Ersatz?
betrifft Geschädigte, Schädiger, Behörden
Ein Verstoß gegen eine Vorschrift begründet nur dann einen Anspruch auf Schadenersatz, wenn dadurch gerade jene Interessen verletzt wurden, die die Vorschrift schützen soll.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 31.07.2025 (101 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Soll das Zuwiderhandeln gegen einen Rechtssatz einen Schadenersatzanspruch auslösen, so muss es jene Interessen verletzen, deren Schutz die Rechtsnorm bezweckt (siehe hiezu Ehrenzweig 2.Auflage II/1, S 47, Loebenstein - Kaniak Kommentar zum AHG S 53 f, 1 Ob 839/54, 1 Ob 294/54, SZ 28/127).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zur Haftung des Prospektkontrollors nach dem KMG.OGH 8 Ob 144/24w, 27.02.2025
- Hier: kein Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen behauptetem mangelhaften Vollzug der Strafbestimmungen des Glücksspielgesetzes und Schäden einzelner Spieler.OGH 1 Ob 77/24s, 25.09.2024
- Hier: Zum Schutzzweck der getrennten Anhaltung und Verwahrung bestimmter Gefangener nach den §§ 185 Abs 1 StPO und 129 StVG.OGH 1 Ob 76/24v, 24.07.2024
- Hier: Zum Schutzzweck der vorläufigen Anhaltung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher oder Einweisung in eine öffentliche Krankenanstalt für Geisteskrankheiten nach § 429 Abs 4 StPO aF.OGH 1 Ob 76/24v, 24.07.2024
- Hier: Zum Schutzzweck des § 100 StPOOGH 1 Ob 193/23y, 27.05.2024
Alle 41 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Zum Schutzzweck des § 53 NOOGH 4 Ob 229/23i, 19.03.2024
- Hier: Zum Schutzzweck von § 45 Abs 1 letzter Satz BDG.OGH 1 Ob 148/23f, 20.09.2023
- Geschützt sind nach dem Wortlaut der Bestimmung jedoch nur „die nach der Aktenlage als Erben in Frage kommenden Personen“. Gegenüber unbekannten Erben bestehen daher keine Verpflichtungen nach § 157 Abs 1 AußStrG.OGH 1 Ob 102/23s, 20.09.2023
- § 157 Abs 1 AußStrG ist eine Schutzbestimmung zugunsten der potentiellen Erben.OGH 1 Ob 102/23s, 20.09.2023
- Hier: Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen einem als unrichtig bekannten Gutachten, mit dem unberechtigte zoll- und steuerrechtliche Vorteile erlangt werden sollten, und den nachträglich vorgeschriebenen Abgaben sowie den Vertretungskosten im Abgaben- und Finanzstrafverfahren verneint;OGH 6 Ob 217/22p, 30.08.2023
- Hier: zum Schutzzweck der Verständigungspflicht der Staatsanwaltschaft nach § 194 Abs 1 StPO.OGH 1 Ob 20/23g, 13.07.2023
- Hier: Zum Schutzzweck der das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) treffenden Aufsichts-, Überwachungs- und Informationspflichten nach dem MPG 1996.OGH 1 Ob 39/23a, 25.04.2023
- Hier: Art 5 Abs 2 VO 715/2007/EG bezweckt auch den Schutz des Vertrauens eines Käufers auf die Richtigkeit der vom Hersteller ausgestellten Übereinstimmungsbescheinigung. Ein Schaden, der darin besteht, dass die Nutzungsmöglichkeit des Fahrzeugs eingeschränkt ist und sich das Vermögen des Erwerbers mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestatteten Fahrzeugs infolge unrichtiger Übereinstimmungsbescheinigung nicht entsprechend den objektiv berechtigten Verkehrserwartungen oder einem von diesen Verkehrserwartungen abweichenden Willen des Erwerbers zusammensetzt, steht im Rechtswidrigkeitszusammenhang.OGH 10 Ob 2/23a, 25.04.2023
- Maßgeblich ist, dass der Schutz des Einzelnen im beabsichtigten Aufgabenbereich der Norm gelegen ist. Ist die Norm in diesem Sinn auf den Schutz des Einzelnen ausgerichtet, so schadet es nicht, wenn primär der Schutz allgemeiner Interessen bezweckt wird. Nicht ausreichend ist aber, dass der Individualschutz durch die Befolgung der Norm nur objektiv gleichsam als Reflex erreicht wird.OGH 8 Ob 57/17s, 28.09.2017
- Hier: Schutzzweck der Anzeigepflicht nach § 84 StPO idF BGBl I Nr 2000/108; Unterlassungen der Bundeswertpapieraufsicht (BWA); Rechtswidrigkeitszusammenhang verneint.OGH 1 Ob 73/16s, 10.02.2017
- Der Schutzzweck sicherheitspolizeilicher‑ bzw kriminalpolizeilicher Bestimmungen über die Identitätsfeststellung ist nicht darin gelegen, Organe der Sicherheitsbehörden, die zur Sicherung der Identitätsfeststellung die Verfolgung von Flüchtenden aufnehmen, vor Verletzungen im Zuge solcher Verfolgungshandlungen zu bewahren. (Verfolgungsschaden).OGH 1 Ob 97/15v, 18.06.2015
- Soweit sich der Schutzzweck nur auf Interessen der Allgemeinheit erstreckt, können Einflüsse des Verfahrensausgangs auf individuelle Interessenslagen nur als ‑ die Amtshaftung des belangten Rechtsträgers nicht begründende ‑ Reflexwirkung beurteilt werden.OGH 1 Ob 171/14z, 22.01.2015
- Ungeachtet des Umstands, dass das StellenbesetzungsG keinen subjektiven Anspruch auf Einstellung vermittelt und es jedenfalls öffentlichen Interessen (Transparenz bei der Stellenbesetzung im staatsnahen Unternehmensbereich) dient, schützt das StellenbesetzungsG auch die Interessen von Bewerbern, um diese ua vor unsachlichen Besetzungsentscheidungen zu bewahren. Der Schutzzweck der Norm kann damit einen Schadenersatzanspruch zugunsten des bestqualifizierten Bewerbers auslösen, wenn die Stelle aus unsachlichen Gründen mit einem anderen Kandidaten besetzt wurde.OGH 1 Ob 218/14m, 23.12.2014
- Hier: §§ 109 Abs 1 und 113 Abs 1 KFG.OGH 3 Ob 235/12y, 20.02.2013
- Hier: Vlbg RaumplanungsG 2006.OGH 1 Ob 232/11s, 01.03.2012
- Das Informationsrecht des § 178 Abs 1 ABGB bezweckt nicht den Schutz vermögensrechtlicher Interessen des nicht obsorgeberechtigten Elternteils und bezieht sich daher nicht auf das Unterhaltsrechtsverhältnis.OGH 6 Ob 197/08a, 17.12.2009
- Hier: Zur Frage des Schutzzwecks der Bestimmungen des SchiffahrtsG über die Zulassung von Wasserfahrzeugen.OGH 1 Ob 28/09p, 31.03.2009
- Hier: Zur Frage des Schutzzwecks der Aufsichtsbestimmungen des § 24 Abs 1 WAG in der bis 31. Oktober 2007 geltenden Fassung.OGH 1 Ob 187/08v, 28.01.2009
- Hier: Schutzzweck des § 24 StPO.OGH 1 Ob 143/07x, 29.01.2008
- Hier: Schutzzweck der vom Gericht zu beachtenden Vorschriften über die Bestellung und Überwachung eines Sachwalters.OGH 1 Ob 97/07g, 29.11.2007
- Die Fragestellung der Normzweckprüfung ist teleologisch ausgerichtet und stellt primär darauf ab, welcher Zweck mit der in ihrem primären Normgehalt feststehenden Anordnung verfolgt wird; soll nicht die Schutzzweckprüfung jeglichen Aussagegehalt verlieren, darf sie keinesfalls bei einer bloßen Paraphrasierung des Gesetzeswortlauts stehen bleiben: Nicht jeder Schutz, den die Verhaltensnorm tatsächlich bewirkt, ist auch von deren Schutzzweck erfasst.OGH 1 Ob 97/07g, 29.11.2007
- Hier: § 150 Abs 3 AktG, § 275 HGB.OGH 6 Ob 39/06p, 09.03.2006
- Die Prüfung der Sacheinlage dient nur den Interessen der Gesellschaft, deren Gläubiger und allenfalls Dritter, nicht aber auch derjenigen des Einbringers. Aus diesem Grund kommt auch eine Haftung des Sacheinlageprüfers gegenüber dem Sacheinleger nicht in Betracht.OGH 6 Ob 39/06p, 09.03.2006
- Der Rechtswidrigkeitszusammenhang ist Voraussetzung der Ersatzpflicht. Ob eine Norm einen bestimmten Schaden verhindern will, ist durch teleologische Auslegung zu ermitteln.OGH 4 Ob 236/02p, 05.11.2002
- § 24 Abs 3 NaturschutzG 1993 dient nicht auch dem Individualgüterschutz.OGH 1 Ob 313/01p, 08.10.2002
- Hier: Verletzung von Rechtsvorschriften, die bestimmte Personen vor der Verletzung ihrer Rechtsgüter schützen sollen.OGH 1 Ob 257/00a, 30.01.2001
- Zweck der Auskunftsgesetze kann es ohne jeden Zweifel nur sein, dass sich der Auskunftswerber richtige und vollständige Auskünfte über Angelegenheiten des Wirkungsbereichs des darum angegangenen Rechtsträgers verschaffen kann, um danach seine weiteren Dispositionen auszurichten.OGH 1 Ob 48/00s, 30.05.2000
- Zweck der Raumplanung ist nicht die Regulierung gewerberechtlichen Bedarfs oder der Schutz bestehender Gewerbebetriebe vor unerwünschter Konkurrenz. Vielmehr geht es darum, vorausschauend und planmäßig - und somit nicht jeweils einzelfallbezogen - die Nutzung von Grundflächen zu gestalten.OGH 1 Ob 272/99b, 28.03.2000
- Das gilt auch für die schädigenden Folgen von Unterlassungen.OGH 1 Ob 15/95, 29.05.1995
- Die Nichtberücksichtigung der eingrenzenden Wirkung des Rechtswidrigkeitszusammenhanges hätte gerade auch im Gebiet des Amtshaftungsrechts eine Uferlosigkeit der Haftpflicht der Rechtsträger zur Folge.OGH 1 Ob 20/93, 29.03.1994
- Es wird für solche Schäden gehaftet, die sich als Verwirklichung derjenigen Gefahr darstellen, derentwegen der Gesetzgeber ein bestimmtes Verhalten gefordert oder untersagt hat. Die verletzte Amtspflicht muss gerade dem Geschädigten gegenüber oblegen sein.OGH 1 Ob 5/93, 22.06.1993
- Der Normzweck ergibt sich aus der wertenden Beurteilung des Sinns der Vorschrift. Maßgeblich ist der Zweck, dem die verletzte Amtspflicht dient. Für die Annahme des erforderlichen Rechtswidrigkeitszusammenhanges genügt angesichts der in der Regel primär öffentliche Interessen wahrenden öffentlichrechtlichen Vorschriften zwar, dass die Verhinderung eines Schadens beim Dritten bloß mitbezweckt ist, die Norm muss aber die Verhinderung eines Schadens wie des später eingetretenen intendiert haben.OGH 1 Ob 5/92, 11.11.1992
- Es muss geprüft werden, ob Pflichten der Rechtsträger nur im Interesse der Allgemeinheit oder auch im Interesse einzelner Betroffener normiert sind. Daraus allein, dass eine Amtshandlung, die dem öffentlichen Interesse dient, ihm zugute kommt und ihm damit als Reflexwirkung pflichtgemäßen Handelns einen Vorteil verschafft, lässt sich noch nicht auf das Vorliegen einer Amtspflicht gerade diesem Geschädigten gegenüber schließen.OGH 1 Ob 15/92, 24.06.1992
- Der maßgebliche Normzweck bestimmt sich nach objektiv - teleologischen Gesichtspunkten.OGH 7 Ob 544/92, 23.04.1992
- Dieser Grundsatz gilt nicht nur, wenn ein Verstoß gegen eine Schutznorm vorliegt, sondern auch dann, wenn in absolute Rechte eingegriffen wurde.OGH 7 Ob 602/85, 30.07.1985
- Die Haftpflicht des Rechtsträgers nach dem AHG erstreckt sich auf jeden, dessen Schutz die verletzte Rechtsnorm bezweckt.OGH 1 Ob 42/79, 30.01.1980
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031143 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 101.
- OGH 1 Ob 68/25v, 31.07.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 8 Ob 144/24w, 27.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 77/24s, 25.09.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 233/23k, 29.07.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 76/24v, 24.07.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 193/23y, 27.05.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 39/24b, 27.05.2024, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 67/24g, 26.04.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 36/23a, 16.04.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 229/23i, 19.03.2024, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1311
Verwandte Fragen
Schadenersatz · Schutzzweck einer verletzten Vorschrift
Schadenersatz · Schutzzweck der Norm beim Schadenersatz
Schadenersatz · Zusammenhang zwischen Verstoß und Schaden
Schadenersatz · Haftung nur im Schutzbereich der Norm
Schadenersatz · Schutzzweck einer übertretenen Vorschrift