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Zählen Nacht- und Sonntagszulagen beim Urlaubsgeld mit?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Pflegepersonal
Nach dem Kollektivvertrag für die Beschäftigten der Privatkrankenanstalten Österreichs sind bei der Berechnung der Sonderzahlungen sämtliche Zulagen aus dem Kollektivvertrag zu berücksichtigen. Das gilt auch für schwankende und leistungsabhängige Zulagen wie Nacht- oder Sonntagszulagen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2019)

Nach § 15 Abs 1 des Kollektivvertrags für die DienstnehmerInnen der Privatkrankenanstalten Österreichs sind sämtliche Zulagen, die sich aus dem Kollektivvertrag ergeben, darunter auch variable und leistungsabhängige Zulagen wie Nacht‑ oder Sonntagszulagen bei Berechnung der Sonderzulagen zu berücksichtigen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132823 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

Kollektivvertrag für Dienstnehmer der Privatkrankenanstalten Österreichs §15

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Sonderzahlungen und Überstundenentgelt

Nein. Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Jubiläumsgelder hängen nicht mit einer bestimmten Arbeitsleistung zusammen und werden in größeren zeitlichen Abständen gewährt. Sie fließen daher nicht in die Berechnungsgrundlage für das Überstundenentgelt ein.

günstig für Arbeitgeber Zusatzpension und anrechenbare Zulagen

Wenn sich Ihre Zusatzpension nach dem zuletzt bezogenen Monatsbezug ohne sonstige Zulagen richtet, zählen nur die festen Bestandteile Ihres Gehalts. Zulagen, die sich schon aus Ihrer Einstufung ergeben, werden mitgerechnet. Zulagen, die von wechselnden Umständen abhängen, bleiben außer Betracht.

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