Zählen Nacht- und Sonntagszulagen beim Urlaubsgeld mit?
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Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2019)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Zusammenfassend ist daher § 15 Abs 1 KV dahingehend auszulegen, dass für die Berechnung des Urlaubsgeldes und der Weihnachtsremuneration das jeweilige Grundentgelt zuzüglich der ausdrücklich genannten Entgeltbestandteile (Funktionszulage, Überstundenpauschale, Pflegedienstzulage und sämtliche, der jeweiligen Dienstnehmerin tatsächlich gewährte kollektivvertragliche Zulagen) der letzten drei der Auszahlung vorangegangenen Monate zugrundezulegen ist.OGH 9 ObA 13/25i, 29.04.2025
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132823 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 9 ObA 13/25i, 29.04.2025, Fall aus Wien
Genannte Normen
Kollektivvertrag für Dienstnehmer der Privatkrankenanstalten Österreichs §15
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Jubiläumsgelder hängen nicht mit einer bestimmten Arbeitsleistung zusammen und werden in größeren zeitlichen Abständen gewährt. Sie fließen daher nicht in die Berechnungsgrundlage für das Überstundenentgelt ein.
Wenn sich Ihre Zusatzpension nach dem zuletzt bezogenen Monatsbezug ohne sonstige Zulagen richtet, zählen nur die festen Bestandteile Ihres Gehalts. Zulagen, die sich schon aus Ihrer Einstufung ergeben, werden mitgerechnet. Zulagen, die von wechselnden Umständen abhängen, bleiben außer Betracht.