Wie wird mein Weihnachtsgeld nach einer Arbeitszeitänderung berechnet?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Teilzeitkräfte
Ändert sich Ihr Arbeitszeitausmaß im Lauf des Kalenderjahres, werden die Sonderzahlungen anteilig nach einer Mischbetrachtung berechnet. Es zählt also nicht allein das Ausmaß am Ende des Jahres. Etwas anderes gilt nur, wenn der Kollektivvertrag eine eigene Regelung dazu trifft.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 28.09.2021 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2016)
Bei Veränderungen des Arbeitszeitausmaßes während des Kalenderjahres sind Sonderzahlungen im Wege einer Mischbetrachtung zu aliquotieren, sofern der Kollektivvertrag keine andere Regelung trifft.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zu § 26 Abs 3 SWÖ-KV.OGH 9 ObA 64/21h, 28.09.2021
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131028 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 9 ObA 64/21h, 28.09.2021, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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