Darf ich meinen eingetragenen Firmennamen immer verwenden?
günstig für Zeicheninhaber betrifft Unternehmer, Gesellschafter, Markeninhaber, Mitbewerber
Nein. Auch wenn Ihr Firmenname den firmenrechtlichen Vorschriften entspricht und eingetragen ist, kann seine Verwendung das Kennzeichenrecht eines anderen verletzen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 22.03.2018 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1972)
Auch die Benützung einer den firmenrechtlichen Vorschriften entsprechenden Firma kann das nach § 9 UWG geschützte Recht eines anderen verletzen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Konkurswarenvermarktungsgesellschaft mbH IIOGH 4 Ob 345/81, 19.05.1981
- Konkurswarenvermarktungsgesellschaft mbHOGH 4 Ob 312/81, 17.03.1981
- Fiorella-Figurella.OGH 4 Ob 413/79, 29.01.1980
- Texhages-Texmoden.OGH 4 Ob 348/78, 17.10.1978
- DVO-DVW Datenverarbeitung.OGH 4 Ob 338/78, 04.07.1978
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Cottage Baugesellschaft.OGH 4 Ob 353/75, 02.12.1975
- ThermaOGH 4 Ob 334/75, 23.09.1975
- Kosmos .....OGH 4 Ob 324/75, 24.06.1975
- Verwaltung Sonnenalm.OGH 4 Ob 313/75, 22.04.1975
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0078817 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 16.
- OGH 4 Ob 244/17m, 22.03.2018, Fall aus Wien
Genannte Normen
UWG §9 B2; UWG §9 F2
Verwandte Fragen
Wettbewerb · Eigener Name und Verwechslungsgefahr
Wettbewerb · Firmenname und Markenrecht
Wettbewerb · Schutz eingetragener, nicht benutzter Marken
Wettbewerb · Markenschutz ohne Benutzung
Wettbewerb · Eigener Name im Geschäftsverkehr