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Kann eine Firma die Haftungsfrist ihres Geschäftsführers verkürzen?

günstig für Gesellschaft betrifft Geschäftsführer, Gesellschafter, Unternehmer
Nein. Für Ansprüche der Gesellschaft gegen ihren Geschäftsführer gilt eine Frist von fünf Jahren. Diese Regelung ist zwingend, eine vertraglich vereinbarte Verkürzung der Frist ist unzulässig.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2020, zuletzt bestätigt am 26.08.2020 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2020)

Bei § 25 GmbHG handelt es sich um eine gesetzlich zwingende Regelung, sodass die vertragliche Vereinbarung einer Verkürzung der in Abs 6 für die Geltendmachung von Ansprüchen vorgesehenen Frist von fünf Jahren unzulässig ist.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133277 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

GmbHG §25 Abs6

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