Kann der Gesellschaftsvertrag die Haftung des Geschäftsführers mildern?
günstig für Gesellschaft betrifft Geschäftsführer, Gesellschafter, GmbH
Nein. Die gesetzliche Sorgfaltspflicht des Geschäftsführers ist zwingend. Im Gesellschaftsvertrag kann sie nur verschärft, aber nicht herabgesetzt werden. Der Maßstab des ordentlichen Geschäftsmannes ist dabei etwas milder als jener, der sonst für Kaufleute gilt.
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Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 26.08.2020 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (1959)
Die Verpflichtung der Geschäftsführer zur Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes bedeutet gegenüber der sonst bei kaufmännischen Unternehmungen anzuwenden Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes eine Milderung. Die Bestimmungen des § 25 GmbHG sind zwingendes Recht. Durch Gesellschaftsvertrag kann keine Herabsetzung, sondern nur eine Verschärfung der Diligenzpflicht des Geschäftsführers wirksam vereinbart werden.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0059670 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 9 ObA 136/19v, 26.08.2020, Fall aus Wien
Genannte Normen
GmbHG §25 Abs1; HGB §347
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